Informations- und Kommunikationstechnologie; Beantragung einer Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen

Wenn Sie als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) Ihre Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) stärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Kleine und mittlere Unternehmen. Dies bedeutet,
    • Sie beschäftigen weniger als 250 Beschäftigte,
    • haben einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen EUR oder
    • haben eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen EUR im vergangenen Geschäftsjahr gehabt.
    • Zusätzlich muss zum Zeitpunkt der Auszahlung einer Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland vorhanden sein.
  • Unternehmen, die kein KMU sind
  • Hochschulen
  • universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Verbände
  • Vereine
  • sonstige Organisationen mit Interesse an Forschung und Entwicklung (FuE)

Allgemein gilt:

  • Sie führen ein Forschungs und Entwicklungsprojekt mit Partnern aus Wissenschaft oder Wirtschaft durch, das folgende Voraussetzungen erfüllt:
    • Der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre muss sichergestellt werden und die soziale und kulturelle Teilhabe von Personen berücksichtigt werden.
    • Die Vorhaben müssen KMU-getrieben sein und ihre Ergebnisse über den Verbund hinaus dem Standort Deutschland zugutekommen.

Die Berücksichtigung europäischer und deutscher Datenschutzrichtlinien ist zwingend erforderlich. Die Neu- oder Weiterentwicklung von Hardware ist nicht förderfähig.

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren der Förderung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) hat 2 Stufen.

Stufe 1: Projektskizze

  • Bei Verbundprojekten reicht der Verbundkoordinator oder die Verbundkoordinatorin die unter den Partnern oder Partnerinnen abgestimmte Projektskizze ein.
  • Die Projektskizze soll einen Umfang von 10 DIN-A4-Seiten inklusive Deckblatt und Anlagen nicht überschreiten (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 10, einfacher Zeilenabstand, Rand mindestens 2 Zentimeter).
  • Die Einreichung der Projektskizze erfolgt in digitaler Form über das Online-Skizzentool PT-Outline.
  • Die Projektskizze wird gegebenenfalls unter Beteiligung externer Gutachter oder Gutachterinnen im wettbewerblichen Verfahren nach folgenden Kriterien bewertet:
    • fachlicher Bezug zur Fördermaßnahme und zu den Zielen des Förderprogramms
    • Bedeutung des Forschungsziels, gesellschaftlicher Bedarf und Relevanz der geplanten Forschung und Entwicklung
    • Innovationshöhe des Forschungs- und Entwicklungsansatzes im Vergleich zum Stand der Wissenschaft und Technik
    • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungskonzepts und des Arbeitsplans
    • Qualifikation der Partner, gegebenenfalls Verbundstruktur sowie Projektmanagement
    • Finanzierbarkeit des Vorhabens
    • Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans: Kommerzialisierungsperspektive, Marktpotenzial, Beitrag des Projekts zur zukünftigen Positionierung der beteiligten Unternehmen am Markt, gesellschaftlicher Bedarf
    • Abschätzung der mit den wissenschaftlich-technischen Innovationen verbundenen gesellschaftlichen, wirtschaft­lichen und ökologischen Folgen, Chancen und Risiken.
  • Wenn Ihre Projektidee ausgewählt wurde, erhalten Sie eine positive schriftliche Aufforderung zur Einreichung des Antrags (Stufe 2).

Stufe 2: Antragstellung

Ihren Antrag auf Förderung eines Projektes zur Stärkung der Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) stellen Sie wie folgt:

  • Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Portal "easy-Online".
  • Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
  • Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus und schicken Sie ihn ab versehen mit einer qualifizierten elektronischen den Antrag online Signatur.
  • Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
  • Nach Eingang des Antrags beim Projektträger erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger setzt sich während der Bearbeitung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
  • Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
    • Nachweis des KMU-Status durch KMU-Erklärung sowie des signifikanten Anteils der Forschungsleistung durch das oder die beteiligten KMU
    • Erfüllung der Auflagen aus der ersten Verfahrensstufe
    • Qualität der detaillierten Beschreibung des Lösungskonzepts, des Arbeitsplans sowie der Organisation der Zusammenarbeit im Verbund
    • Qualität der detaillierten Beschreibung des Verwertungsplans
    • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel
    • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel
    • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan
  • Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.
  • Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie per Post einen Zuwendungsbescheid.

Fristen

Sie können Ihre Projektskizze jederzeit beim beauftragten Projektträger des BMBF (DLR-PT) einreichen. Die jährlichen Stichtage sind der 15.04. und der 15.10. Letzter Stichtag ist der 15.10.2025. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Förderantrags dauert in der Regel 2 Monate nach Vorlage des vollständigen Antrags. (2 Monate)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Für die 1. Verfahrensstufe: Projektskizze mit folgenden Angaben:

    • Thema und Zielsetzung des Vorhabens
    • Stand von Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, Abgrenzung von in der Vergangenheit beziehungsweise zum Antragszeitpunkt auf nationaler oder auf EU-Ebene geförderten Projekten, Patentlage
    • Notwendigkeit der Zuwendung: wissenschaftlichtechnisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung
    • Marktpotenzial, Marktumfeld, wirtschaftliche und wissenschaftliche Konkurrenzsituation, Mehrwert für den Standort Deutschland
    • Kurzdarstellung der beantragenden Einrichtungen und Unternehmen, Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils
    • Arbeitsplan, gegebenenfalls Verbundstruktur mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner
    • Finanzierungsplan: grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten, Eigenmitteln/Drittmitteln und Personenmonaten)
    • Verwertungsplan (wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit insbesondere am Standort Deutschland, konkrete Darlegung der Geschäftsmodelle und Marktperspektiven mit Zeithorizont und Planzahlen)

Online-Verfahren

Kosten

  • Abgabe: keine

Rechtsbehelf

  • verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:25.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Bildung und Forschung

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Informationen

Für Sie zuständig

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