Anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben; Informationen
Die Durchführung von anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gehört zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben der Hochschulen für angewandte Wissenschaften/ Technischen Hochschulen (vormals Fachhochschulen; im Folgenden HaW/TH).
Beschreibung
Voraussetzungen
Im Rahmen der vorhandenen Ausstattung - zu der auch eingeworbene Drittmittel gehören - führen die HaW/ TH anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch. Seit 2008 wird die angewandte Forschung an HaW/TH auch durch Förderprogramme des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst unterstützt.
Kosten
- Für anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die HaW/TH im Auftrag von Unternehmen durchführen, wird eine Vergütung vereinbart.
Stand:22.03.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
- Online-Verfahren, bayernweit
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt