Innovation; Beantragung einer Förderung für Maßnahmen zur Unterstützung von Hochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung
Sie sind Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler an einer Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften? Dann können Sie über die Maßnahme "FH Europa" Fördergelder beantragen, mit denen Sie die Vorbereitung von EU-Fördermitteln finanzieren können.
Beschreibung
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
alle staatlich anerkannten Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, außerdem
- die Duale Hochschule Baden-Württemberg,
- die Hochschule Geisenheim,
- die Berufsakademie Sachsen,
- die Duale Hochschule Thüringen sowie
- die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg
Fördervoraussetzungen im Einzelnen:
- Ihr Förderantrag muss einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Richtlinie aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung der Angemessenheit der Zuwendung enthalten.
- Wenn Ihr Förderantrag den aufgeführten Anforderungen nicht genügt, wird dieser im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es wird empfohlen, bereits bei der Erstellung Ihres Förderantrags Kontakt mit dem Projektträger aufzunehmen.
- Sie als Antragstellerin oder Antragssteller müssen deutlich machen, dass die beantragten Maßnahmen
- im direkten Zusammenhang mit dem Aufbau und der Pflege von projektrelevanten Kontakten im europäischen Ausland stehen: zum Beispiel durch Passfähigkeit des besuchten Partnerinstituts zu einem der Forschungsschwerpunkte der antragstellenden Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, durch thematische Passfähigkeit zum Forschungsschwerpunkt der antragstellenden FachhochschulenoderHochschulen für Angewandte Wissenschaften, beispielsweise bei Konferenzbesuchen,
- einen Mehrwert bezüglich einer potenziellen Antragsstellung zum Beispiel bei "Horizont Europa" oder weiteren EU-Förderprogrammen wie "Green Deal" und "EUREKA" darstellen.
Gefördert im Sinne dieser Richtlinie werden des Weiteren nur solche Aktivitäten zur Erstellung von Anträgen, für die bereits feststeht,
- dass es einen passenden Themenschwerpunkt mit in absehbarer Zeit ausgeschriebenen, ebenfalls passenden Calls in "Horizont Europa" oder in einem anderen europäischen Forschungsförderungsprogramm wie "Green Deal" und "EUREKA" (mit Einreichungsfrist bis 2027) gibt und
- somit bekannt ist, zu welchen aktuell bekannt gegebenen Ausschreibungen eine Antragseinreichung von Ihnen beabsichtigt ist und
- dass diese Ausschreibung zum Forschungsprofil beziehungsweise zu einem Forschungsschwerpunkt Ihrer Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften passt,
- wie Ihr Antragsthema lautet und welche Forschungsfrage Sie auf europäischer Ebene bearbeiten möchten.
Besondere Zuwendungsvoraussetzungen:
- Ihr Vorhaben ist im nichtwirtschaftlichen Bereich verortet. Bei Hochschulen fällt darunter die primäre Aufgabe von Lehre und Studium sowie (Grundlagen-)Forschung einschließlich Nachwuchsförderung und dem nach allgemeinen Regeln zugänglichen Wissenstransfer gemäß den Hochschulgesetzen
- bei Verbundprojekten (gemeinsamer Antrag mehrerer Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften) gilt:
- Sie und das Partnerinstitut Ihres Verbundprojekts regeln Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Verbundpartnerinstitute, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen.
- Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 der Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (Amtsblatt C 198 vom 27.6.2014, Seite 1) zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vergleiche BMBF-Vordruck Nummer 0110)
Verfahrensablauf
Das Antragsverfahren zur Förderung zur Unterstützung von Hochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit im Europäischen Forschungsraum (FH-Europa), hat eine Stufe.
Antragstellung und Begutachtung
- Laden Sie sich die auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hinterlegte Formatvorlage herunter und füllen Sie diese aus. Es ist zwingend notwendig, dass Sie diese verwenden.
- Ihr Förderantrag muss einen konkreten Bezug zu den Kriterien der Förderrichtlinie aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung der Angemessenheit der Zuwendung enthalten.
- Genügt Ihr Förderantrag nicht den aufgeführten Anforderungen, wird Ihr Antrag nicht berücksichtigt.
- Es wird empfohlen, dass Sie bereits bei der Erstellung Ihres Förderantrags Kontakt mit dem Projektträger aufzunehmen.
- Bei gemeinsamer Antragsstellung (Verbund) müssen Sie und jede der beteiligten Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften einen eigenen Antrag stellen und einen eigenen, individuellen fachlichen Teil ausarbeiten.
- Bei Verbundprojekten sind Ihre Förderanträge in Abstimmung mit der von Ihnen vorgesehenen Verbundkoordinatorin oder dem von Ihnen vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
- Auf Grund der Förderrichtlinie sind maximal 2 zeitgleich laufende Projekte pro Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften möglich.
- Vor der Einreichung Ihres Förderantrags prüfen Sie bitte, ob Ihr Antrag allen Anforderungen der Förderrichtlinie entspricht und die Vorgaben des beauftragten Projektträgers erfüllt.
- Bei Fragen kontaktieren Sie direkt den Projektträger.
Ihren Antrag auf Förderung zur Unterstützung von Hochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit im Europäischen Forschungsraum (FH-Europa), stellen Sie wie folgt:
- Da es sich bei FH-Europa um eine kontinuierliche Maßnahme handelt, dürfen Sie Ihre Anträge jederzeit bis zum 30.06.2027 in elektronischer Form über das Internetportal "easy-Online" gemäß den dort hinterlegten Hinweisen eingereicht werden.
- Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
- Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus und schicken Sie ihn, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, ab.
- Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
- Nach Eingang des Antrags beim Projektträger erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die eingegangenen Anträge werden unter Beteiligung eines internen Gutachtergremiums nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Erfüllung der Fördervoraussetzungen im Einzelnen sowie Kompetenzen der Projektleiterin beziehungsweise des Projektleiters
- Passfähigkeit des geplanten (EU-)Antrags zum ausgewählten (EU-)Call und die daraus resultierenden Chancen des geplanten (EU-)Antrags
- Qualität des dargestellten Arbeits-, Zeit- und Ressourcenplans
- Beitrag zur Stärkung der Netzwerkbildung und zur Stärkung des Forschungsprofils der Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften
- Das Ergebnis der Begutachtung wird dem BMBF übergeben.
- Das BMBF entscheidet, ob Ihr Antrag zur Förderung ausgewählt wird.
- Wurde Ihr Antrag ausgewählt, wird der Projektträger mit Ihnen in Kontakt treten, um das weitere Vorgehen mit Ihnen abzustimmen.
- Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger setzt sich während der Bearbeitung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
- Nach Klärung aller Fragen und der Bearbeitung Ihres Förderantrags wird Ihr Antrag dem BMBF zur Genehmigung vorgelegt.
- Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie postalisch einen Zuwendungsbescheid.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Für die Einreichung Ihrer Anträge gibt es keinen festen Stichtag.
Sie können in diesem Verfahren Ihre Anträge kontinuierlich ab Veröffentlichung dieser Richtlinie bis zum 30.06.2027 in elektronischer Form über das Internetportal "easy-Online" gemäß den dort hinterlegten Hinweisen einreichen.
Bearbeitungsdauer
Die Begutachtung Ihres Förderantrags sowie die Bearbeitung Ihres Förderantrags bis zum Erhalt Ihres Zuwendungsbescheids kann im 1-stufigen Verfahren bis zu 8 Wochen dauern. (8 Wochen)
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Für das 1-stufige Verfahren; Projektantrag mit folgenden Angaben:
Ihr Förderantrag darf nicht mehr als 10 Seiten, zuzüglich Titelblatt und Anlagen, umfassen (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 11, Zeilenabstand mindestens einfach, Seitenränder mindestens 2 Zentimeter). Dabei ist die auf der Internetseite des Projektträgers hinterlegte Formatvorlage zwingend zu verwenden.
Ihr Förderantrag muss neben einem aussagekräftigen Projekttitel und einem einprägsamen Kurztitel folgende Punkte enthalten:
Ihr Förderantrag muss neben einem aussagekräftigen Projekttitel und einem einprägsamen Kurztitel folgende Punkte enthalten:
- Deckblatt
- aussagekräftige Kurzbezeichnung des Projekts sowie Akronym
- Kurzinformation zum Vorhaben
- Darstellung des Themenschwerpunkts
- des geplanten EU-Antrag in "Horizont Europa" oder in einem anderen europäischen Forschungsförderungsprogramm wie "Green Deal" und "EUREKA" mit konkreter Nennung des ausgewählten Calls und den Einreichungsfristen und
- der geplanten netzwerkbildenden Maßnahmen mit Bezug auf potenzielle Ausschreibungen in "Horizont Europa" oder ergänzenden Programmen
- Forschungskompetenz der Fachhochschule oderHochschule für Angewandte Wissenschaften und der Projektleitung
- bislang in diesem Themenschwerpunkt durchgeführte Forschungen an der antragstellenden Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften
- nationaleoderinternationale Drittmittelerfahrung der Projektleitung, gegebenenfalls bisherige Beteiligung an den Forschungsrahmenprogrammen der EU (Antragstellungen, bewilligte Projekte)
- Forschungsfrage, die auf europäischer Ebene bearbeitet werden soll und Ziele des Antrags
- kurze Darstellung der geplanten Arbeiten im angestrebten EU-Projekt, Darstellung des geplanten Konsortiums
- geplante Schritte zur Erstellung des EU-Antrags beziehungsweise der geplanten Vernetzungsaktivitäten
- Arbeits-, Zeit- und Ressourcenplanung (inklusive Abgrenzung von eventuell bereits etablierten Vernetzungsaktivitäten),
- Darstellung des erwarteten Mehrwerts der geplanten Aktivitäten
- Strategie der Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften im Hinblick auf Beteiligung an europäischen Forschungsprojekten
- Berücksichtigung der spezifischen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Fachhochschule oder Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Ausrichtung auf Themenschwerpunkte,
- Beteiligung an bestimmten Förderformaten,
- vorhandene oder geplante Strukturen an der Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften,
- beratende/unterstützende Strukturen, die genutzt werden sollen (an der Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften und darüber hinaus)
- Notwendigkeit der Zuwendung
Ihrer Vorhabenbeschreibung dürfen als Anlage folgende Unterlagen beigefügt werden:
- Interessensbekundungen der für eine (EU-)Antragstellung vorgesehenen Partnerschaften
- Wenn direkt die Erstellung eines EU-Antrags zur zweiten EU-Verfahrensstufe beantragt wird, kann der bereits eingereichte (EU-)Antrag zur ersten Verfahrensstufe der Anlage beigefügt werden.
- Im Falle eines Austauschs von Forscherinnen oder Forschern ist dem Antrag eine Bestätigung der aufnehmenden Institution als Anlage beizufügen.
- Weitere Anlagen sind nicht zugelassen.
Rechtsbehelf
- verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:25.08.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Bildung und Forschung
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