Energieeffizienz; Beantragung eines Kredits mit Tilgungszuschuss für hocheffiziente Anlagen oder Aggregate

Wenn Sie in hocheffiziente Anlagen und Aggregate investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • kommunale Unternehmen
  • freiberuflich Tätige
  • Contractoren, die Maßnahmen zur Energieeffizienz durchführen

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie müssen kreditwürdig sein
  • Ihr Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben
  • die geförderte Maßnahme muss in Deutschland umgesetzt und mindestens 3 Jahre betrieben werden
  • Ihre Maßnahme muss technische Mindestanforderungen erfüllen
  • Ihre Maßnahme muss inklusive Nebenkosten netto mindestens EUR 2.000 Euro kosten

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.

  • Sie brauchen zuerst einen Finanzierungspartner, über den Sie dann Ihren Antrag bei der KfW stellen. Finanzierungspartner kann eine Bank, Bausparkasse oder ein Finanzvermittler sein.
  • Wählen Sie Ihren Finanzierungspartner aus und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung. Wenn Sie einen Finanzierungspartner suchen, können Sie dafür die Online-Beratungsanfrage auf der Internetseite der KfW nutzen.
  • Im Beratungstermin überprüft Ihr Finanzierungspartner, ob Ihre geplante Maßnahme alle Voraussetzungen erfüllt und ob Sie kreditwürdig sind.
  • Sie füllen den Kreditantrag gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner aus. Ihr Finanzierungspartner informiert Sie, welche weiteren Formulare und Unterlagen Sie für Ihren Antrag brauchen.
  • Ihr Finanzierungspartner reicht den fertigen Kreditantrag bei der KfW ein. Die KfW prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Förderung.
  • Sie bekommen dann von Ihrem Finanzierungspartner Bescheid, ob Ihr Kredit mit Tilgungszuschuss bewilligt wird.
  • Schließen Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner ab und beginnen Sie mit der Maßnahme. Die KfW zahlt Ihnen den Kreditbetrag komplett aus.
  • Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie Ihrem Finanzierungspartner nachweisen,
    • dass Sie das Geld aus dem Kredit für die Maßnahme ausgegeben haben und
    • eine Bestätigung vom Hersteller oder Lieferanten, dass Ihre Maßnahme technisch die Leistung erfüllt (Fachunternehmererklärung).
  • Diese Nachweise reichen Sie Ihrem Finanzierungspartner ein.
  • Ihr Finanzierungspartner prüft und bestätigt Ihre Nachweise und leitet diese an die KfW weiter.
  • Wenn die KfW die Nachweise ebenfalls geprüft hat, bekommen Sie den Tilgungszuschuss als Gutschrift.

Hinweis:
Lassen Sie sich am besten von einem Experten für Energieeffizienz beraten, bevor Sie Ihren Antrag auf Förderung stellen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für die Beratung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Programm „Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand“ Zuschüsse beantragen.

Fristen

  • Antragstellung:
    • bis zum 31.12.2022
    • vor Beginn der Maßnahme
       
  • Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen
     
  • Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 12 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredits

 

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: 3 bis 6 Wochen

Hinweis:
Wenn Sie Ihren Antrag gestellt haben, können Sie auf eigenes finanzielles Risiko mit der Maßnahme beginnen.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Produktdatenblatt, Materialdatenblatt oder Herstellernachweis der Anlage beziehungsweise des Aggregats, um die Hocheffizienz nachzuweisen. Wenn die Effizienz daraus nicht hervorgeht, müssen Sie eine Herstellererklärung einreichen:
      • bei WRG Kompressoren: Nachweis der Förderfähigkeit - Herstellererklärung WRG Kompressoren
      • bei Kompressoren: Nachweis der Förderfähigkeit - Herstellererklärung Kompressoren
      • bei Ventilatoren: Nachweis der Förderfähigkeit - Herstellererklärung Ventilatoren
         
    • bei Contractingvorhaben: Bestätigung zum Contractingvorhaben
       
    • bei KMU-Förderungen: Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU-Definition
       
    • bei „De-minimis“–Förderungen: „De-minimis“-Erklärung
       
    • bei AGVO-Förderung: Referenzangebot für Maßnahme

    Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

    • Bestätigung nach Durchführung der Investitionsmaßnahme

    und

    • Fachunternehmererklärung zu den Installierten Technologien - in Modul 1 (außer Dämmung)

    oder

    • Fachunternehmererklärung zu den Installierten Technologien - in Modul 1 (für Dämmmaßnahmen)

  • Formulare auf der Internetseite der KfW (unter Formulare und Downloads)

Formulare

  • Formular, bayernweit: Muster Statistisches Beiblatt
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie unterschreiben und persönlich bei der zuständigen Stelle einreichen.

Kosten

  • keine

Stand:31.01.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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60325 Frankfurt am Main

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