Energieeffizienz; Beantragung eines Zuschusses für Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
Wenn Sie in Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- kommunale Unternehmen
- Landwirte
- freiberuflich Tätige
- Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen
Weitere Voraussetzungen:
- Ihr Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben
- die geförderte Maßnahme muss in Deutschland umgesetzt und mindestens drei Jahre betrieben werden
- die mit der Maßnahme erzeugte Prozesswärme muss zu über 50 Prozent für Herstellung von Produkten oder Dienstleistungen genutzt werden
- Ihre Maßnahme muss technische Mindestanforderungen erfüllen
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag auf Förderung direkt online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.
- Füllen Sie das elektronische Formular für den Antrag auf der Internetseite des BAFA aus. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen im Upload-Bereich hoch und schicken Sie den kompletten Antrag ab.
- Sie bekommen direkt eine E-Mail, dass Ihr Antrag beim BAFA eingegangen ist.
- Das BAFA prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Förderung.
- Sie bekommen dann vom BAFA per Post Bescheid, ob Ihr Zuschuss bewilligt wird.
- Sie beginnen mit der Umsetzung der Maßnahme. Hinweis: Wenn Sie nicht auf den Bewilligungsbescheid warten möchten, können Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits nach Antragstellung mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen.
- Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie die Durchführung nachweisen. Dazu füllen Sie online einen Nachweis auf der Internetseite des BAFA aus. Sie müssen im Upload-Bereich noch folgende Unterlagen hochladen:
- eine Bestätigung vom Hersteller oder Lieferanten, dass Ihre Maßnahme die technische Leistung erfüllt (Fachunternehmererklärung),
- die Rechnungen der Maßnahme.
- Schicken Sie den kompletten Nachweis ab.
- Wenn das BAFA Ihren Nachweis geprüft hat, bekommen Sie Ihren Zuschuss.
Hinweis:
Lassen Sie sich am besten von einem Experten für Energieeffizienz beraten, bevor Sie Ihren Antrag auf Förderung stellen.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können dafür beim BAFA im Programm „Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand“ zusätzlich Zuschüsse beantragen.
Fristen
- Antragstellung:
- bis zum 31.12.2022
- vor Beginn der Maßnahme
- Umsetzung der Maßnahme: in der Regel innerhalb von 24 Monaten nach dem Bewilligungsbescheid
- Nachweis der Umsetzung der Maßnahme: innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums
Bearbeitungsdauer
- Bearbeitung des Antrags: 3 bis 6 Wochen
Hinweis:
Wenn Sie Ihren Antrag gestellt haben, können Sie auf eigenes finanzielles Risiko mit der Maßnahme beginnen.
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Datenerfassungsblatt oder, bei nicht gelisteten Anlagen, eine Herstellererklärung:
- Nachweis der Förderfähigkeit - Vordruck Herstellererklärung Biomasseanlagen
- Nachweis der Förderfähigkeit - Vordruck Herstellererklärung Wärmepumpen
- hydraulisches Anlagenschema
- je nach Art der Förderung:
- „De-minimis“: „De-minimis“-Erklärung
oder
- Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO): Referenzangebot für Maßnahme
Sie finden weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen im elektronischen Antragsformular oder im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung.
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Fachunternehmererklärung
- Rechnungen der Maßnahme
-
Formulare auf der Internetseite des BAFA (unter Formulare)
Stand:31.01.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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