Pflege; Beantragung einer Förderung für ein Einzelprojekt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege

Der Freistaat Bayern fördert innovative Einzelprojekte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Projekte müssen in der Praxis umsetzbar sein und dem jeweils anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse entsprechen.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) einzureichen. Das StMGP prüft den Antrag fachlich. Das Zuwendungsverfahren wird in der Regel vom Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) durchgeführt.

Besondere Hinweise

Zuwendungen werden nur für solche Vorhaben bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind. Vor Abschluss des Antragsverfahrens dürfen daher keine Verträge (z. B. Kaufvertrag, Arbeitsvertrag) geschlossen werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Anzahl der eingegangenen Anträge. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 3 Monaten zu rechnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Vorlage einer Projektskizze und eines Finanzierungsplans, aus denen die Darlegung von Ziel und Zweck des Vorhabens sowie der innovative und ggf. modellhafte Ansatz, der geplante Projektumfang und die Dauer des Vorhabens hervorgehen.

  • Bei der Umsetzung von baulichen Maßnahmen sind weitere Unterlagen einzureichen.

Formulare

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.

Stand:26.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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Für Sie zuständig

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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