Zweck
Die Förderung soll Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Digitalisierung und Informations- und Kommunikationstechnik unterstützen und deren Umsetzung in neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsabläufe verbessern und beschleunigen.
Gegenstand
Die Förderung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen:
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Hardware- und Softwareengineering,
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Daten- bzw. Wissensmanagement,
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Mensch-Maschine-Kommunikation,
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Echtzeitsysteme und eingebettete Systeme,
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Datennetze für intelligente Infrastrukturen (z. B. Energie, Mobilität u. a.),
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Automatisierung und intelligente Produktion,
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Kommunikationsnetze,
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Technische IT-Dienstleistungen,
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IT-Sicherheit,
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Künstliche Intelligenz,
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Quantentechnologie.
Erfasst sind auch Querschnittsthemen wie Zuverlässigkeit, Robustheit, Verfahren zur Qualitätssicherung u. a.
Zuwendungsfähig sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Lösung der oben genannten Fragestellungen in den Bereichen
nach Art. 25 Abs.1 in Verbindung mit Abs.2 Buchst. b und c Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I AGVO werden bevorzugt berücksichtigt.
Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen.
Zuwendungsfähig Kosten
Die zuwendungsfähigen Kosten richten sich im Einzelnen nach Art. 25 AGVO.
Art und Umfang
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.
Die Beihilfeintensität für die zuwendungsfähigen Aufwendungen im Rahmen des Vorhabens beträgt: