Beteiligungskapital; Informationen zur Gewährung

Beteiligungsgesellschaften oder private Geldgeber bieten Beteiligungskapital ohne die banküblichen Sicherheiten, d. h. Eigenkapital in Form von Einlagen als Stamm- oder Grundkapital, aber auch als eine stille Beteiligung an.

Beschreibung

Voraussetzungen

Wichtig ist ein schlüssiges und erfolgsversprechendes Unternehmenskonzept mit Vorhabensbeschreibung, Angaben über die Qualifikation des Unternehmers sowie eine Umsatz-, Ertrags- und Finanzplanung für mindestens 3 Jahre.

Stand:17.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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