Ressourceneffizienz und Klimaschutz; Beantragung einer Förderung für Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen

Wenn Sie als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) allein oder mit Partnern aus Wissenschaft oder Wirtschaft ein neues Projekt im Bereich Ressourceneffizienz und Klimaschutz durchführen wollen, können Sie eine Förderung beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Kleine und mittlere Unternehmen. Dies bedeutet,
    • Sie beschäftigen weniger als 250 Mitarbeitende,
    • haben einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen EUR oder
    • haben eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen EUR im vergangenen Geschäftsjahr gehabt.
  • Unternehmen, die kein KMU sind
  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Gebietskörperschaften

Sie müssen weiterhin folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Thema des Projekts im Bereich Ressourceneffizienz, Energieeffizienz oder Klimaschutz
  • Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit hohem wissenschaftlich-technischen Risiko
  • Regelung der Zusammenarbeit durch eine Kooperationsvereinbarung

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren ist 2-stufig.

Stufe 1: Projektskizze

  • Bei Verbundprojekten reichen Sie eine unter den Partnern abgestimmte Projektskizze im Umfang von maximal 12 DIN-A4-Seiten (einschließlich Anlagen; Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1-zeilig) beim zuständigen Projektträger sowie über das PT-Outline-Portal ein.
    • Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF Projektträger ("Bewilligungsbehörde") beauftragt. Den für Ihr Thema zuständigen Projektträger finden Sie im Internet in der veröffentlichten Bekanntmachung.
  • Neben der Erstellung der Projektskizze müssen Sie das PT-Outline-Projektblatt ausdrucken, unterschreiben und per Post an den Projektträger (PT) senden.
  • Die Projektskizze wird im wettbewerblichen Verfahren nachfolgenden Kriterien bewertet:
    • Bedeutung des Forschungsziels: gesellschaftlicher Bedarf und Produktrelevanz,
    • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes,
    • Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzepts,
    • technologisches und wirtschaftliches Potenzial,
    • Qualifikation der Partner,
    • Qualität des Projektmanagements und gegebenenfalls der Verbundstruktur,
    • Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans, Kommerzialisierungsperspektive, Marktpotenzial,
    • Beitrag des Projekts zur zukünftigen Positionierung des Unternehmens am Markt,
    • Abschätzung der mit den wissenschaftlich-technischen Innovationen verbundenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Chancen und Risiken.
  • Wenn Ihre Projektidee ausgewählt wurde, erhalten Sie eine positive schriftliche Aufforderung zur Einreichung des Antrags (Stufe 2).

Stufe 2: Antragstellung

Ihren Antrag auf Förderung eines Projektes im Bereich Ressourceneffizienz und Klimaschutz stellen Sie wie folgt:

  • Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Portal "easy-Online".
  • Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
  • Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus und schicken Sie den Antrag, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, online ab.
  • Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
  • Nach Eingang des Antrags beim Projektträger erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger setzt sich während der Bearbeitung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
  • Die eingegangenen Anträge werden auf Basis der oben genannten sowie unter zusätzlicher Berücksichtigung folgender Kriterien bewertet und geprüft:
    • Erfüllung etwaiger gutachterlicher Hinweise und Auflagen aus der Bewertung der Skizze,
    • Qualität der Verwertungspläne der einzelnen Verbundpartner,
    • Projektmanagement (Effektivität und Effizienz der geplanten Organisation der Projektarbeiten), Projektstruktur (Zuständigkeiten, Schnittstellen) sowie Risikomanagement,
    • Angemessenheit von Vorkalkulation beziehungsweise Finanzierungsplan.
  • Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.
  • Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie postalisch einen Zuwendungsbescheid.

Fristen

Sie können Ihre Projektskizze jederzeit beim beauftragten Projektträger des BMBF einreichen. Beachten Sie aber die Einreichungsstichtage für Projektskizzen:

  • 15.10. 2023

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise erst beim nächsten Einreichungsstichtag berücksichtigt werden.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer für die Begutachtung der Projektskizze. (2 Monate)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Für die 1. Verfahrensstufe: Projektskizze mit folgenden Angaben:

    • Deckblatt mit Projektbezeichnung, Postanschrift, Telefon und E-Mail der Einsenderin oder des Einsenders sowie den Angaben zu Gesamtkosten, Zuwendungsbedarf und Laufzeit
    • Thema und Zielsetzung des Vorhabens,
    • Stand der Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, Patentlage,
    • Notwendigkeit der Zuwendung: Wissenschaftlichtechnisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung,
    • Marktpotenzial, Marktumfeld, wirtschaftliche und wissenschaftliche Konkurrenzsituation,
    • Kurzdarstellung der beantragenden Unternehmen, konkrete Darlegung der Geschäftsmodelle und Marktperspektiven mit Zeithorizont und Planzahlen, Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils,
    • Arbeitsplan, gegebenenfalls Verbundstruktur mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner,
    • Finanzierungsplanentwurf,
    • Verwertungsplan (wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit).

Online-Verfahren

Kosten

  • Abgabe: keine

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:25.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Bildung und Forschung

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