Bekanntmachungsportal; Abruf von Informationen über Vergaben

Im Bayerischen Vergabe- und Bekanntmachungsportal (BayVeBe) können Unternehmen nach Ausschreibungen von öffentlichen Auftraggebern in Bayern suchen, die von staatlichen und kommunalen Vergabestellen hier veröffentlicht wurden.

Beschreibung

Besondere Hinweise

Hinweise für staatliche und kommunale Vergabestellen

Staatliche und kommunale Vergabestellen können Informationen zu ihren Vergaben auf BayVeBe veröffentlichen und so ihren Veröffentlichungspflichten (z. B. aus § 30 UVgO) nachkommen. Voraussetzung für die kostenlose Nutzung ist eine erfolgreiche Registrierung der Vergabestelle. 

Die Vergabestellen können die Vergabeplattform auch über Schnittstellen nutzen. Die Vergabestelle muss die Offenlegung der Schnittstelle beim Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung - IT Dienstleistungszentrum Bayern - beantragen.

Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten in den Bekanntmachungen ist die einstellende Vergabestelle zuständig. 

Wesentliche Metadaten zu Bekanntmachungen laufender Vergabeverfahren über nationale Vergaben gemäß § 28 Abs. 1 Unterschwellenvergabeordnung bzw. § 12 Abs. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A) der bayerischen staatlichen und kommunalen Verwaltung werden an den nationalen Bekanntmachungsservice (BKMS) weitergeleitet.

Online-Verfahren

Weiterführende Links

Stand:30.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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