Bürgschaft; Beantragung der Übernahme
Zur Aufnahme von Bankkrediten sind i.d.R ausreichend bankmäßiger Sicherheiten erforderlich. Gerade KMU stehen solche Sicherheiten oft nicht zur Verfügung, sodass sie Schwierigkeiten haben, ihren Kapitalbedarf zu decken. Bürgschaften sollen die Kreditaufnahme ermöglichen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Förderfähig sind natürliche Personen, die eine tragfähige Voll- und Nebenerwerbsexistenz gründen wollen, kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe sowie Produktions- und Absatzgenossenschaften in Bayern.
Verbürgt werden im Wesentlichen
- Kredite zur Finanzierung von Investitionen,
- Kredite zur Finanzierung der Übernahme eines bestehenden Betriebes
- in besonderen Fällen auch Betriebsmittelkredite, vor allem in Verbindung mit Investitionen,
- Avalkredite, insbesondere bei notwendigen Sicherheitsleistungen im Zusammenhang mit der Übernahme und Abwicklung von Aufträgen,
- Kredite für Konsolidierungsmaßnahmen mit Ausnahme der Umschuldung bestehender Bankverbindlichkeiten.
Fristen
Investitionsvorhaben können nur verbürgt werden, wenn mit dem Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Die nachträgliche Verbürgung bereits ausgereichter Kredite ist nicht möglich.
Stand:19.03.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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