Berufsorientierungsmaßnahme für Schülerinnen und Schüler; Bewerbung auf Ausschreibung durch Bildungseinrichtung

Wenn Sie jungen Menschen einen vertieften Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt geben wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit Schülerinnen und Schülern eine Berufsorientierungsmaßnahme durchführen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Wenn Sie als Bildungsdienstleister eine Berufsorientierungsmaßnahme im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit durchführen wollen, müssen Sie vorab durch eine akkreditierte fachkundige Stelle zugelassen worden sein.

Für Berufsorientierungsmaßnahmen, die von Dritten eingerichtet werden und an denen sich die Bundesagentur für Arbeit beteiligt, gilt dieses ebenfalls.

Verfahrensablauf

Die Bundesagentur für Arbeit führt den Einkauf von Arbeitsmarktdienstleistungen ausschließlich auf elektronischem Weg durch.

  • Bewerben Sie sich auf eine Ausschreibung für Bildungseinrichtungen in Ihrer Region innerhalb der vorgegebenen Angebotsfrist.
    • Zum Zeitpunkt der Ausschreibung liegt bereits eine rechtsverbindliche Zusage der Kostenübernahme des Kofinanzierers vor. Der Kofinanzierer ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
  • Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden Sie vom zuständigen regionalen Einkaufszentrum der Bundesagentur für Arbeit darüber informiert, ob Sie als Bildungsdienstleister den Zuschlag zur Durchführung der Berufsorientierungsmaßnahme erhalten.
  • Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten PreisLeistungs-Verhältnis.
  • Der Leistungsgegenstand „Berufsorientierungsmaßnahme“ wird nach Beendigung des Vergabeverfahrens durch einen privatrechtlichen Vertrag realisiert.
  • Die Vergabeunterlage wird auf der eVergabe-Plattform des Bundes veröffentlicht.

Fristen

Bitte beachten Sie die im Vergabeverfahren vorgegebenen Fristen zur Einreichung des Angebotes. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Fristen der individuellen Ausschreibung. Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich zeitnah, kann unter Umständen zwischen 6 Monaten und 12 Monaten dauern. (6 bis 12 Monate)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Handelt es sich um eine Berufsorientierungsmaßnahme, die im Auftrag der Agentur für Arbeit durchgeführt wird, werden die erforderlichen Unterlagen bei der Ausschreibung bekannt gegeben.

    Grundsätzlich müssen Sie ein schlüssiges Konzept vorlegen, einschließlich:

    • einer Beschreibung der organisatorischen und inhaltlichen Ausgestaltung sowie der Aufgaben aller an der Umsetzung Beteiligten und deren Interaktionen, zum Beispiel in Leitfäden, Förderbausteinen oder Vergabeunterlagen
    • Verpflichtungserklärungen von Schulen
    • Kooperationsvereinbarungen
    • Kostenregelung: Finanzierungsplan beziehungsweise Kostenkalkulation beziehungsweise Gesamtpreis

Kosten

  • Gebühr: keine

Rechtsbehelf

  • Haben Sie als Bildungsdienstleister ein Interesse an einem öffentlichen Auftrag und sehen sich in Ihren Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften verletzt, können Sie einen Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes stellen.
  • Ergibt sich während der Umsetzung des privatrechtlichen Leistungsvertrages der Berufsorientierungsmaßnahme eine  rechtlicher Handlungsbedarf (zum Beispiel bei Verletzung von Vertragspflichten seitens des Auftraggebers), so ist das Zivilgericht am Sitz des jeweils ausschreibenden Regionalen Einkaufszentrums der Bundesagentur für Arbeit zuständig.

Stand:25.11.2022

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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