Private berufliche Schule; Beantragung eines Zuschusses
            
            
                
                    
                        Für den notwendigen Personal- und Schulaufwand privater - staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter - beruflicher Schulen wird ein Betriebszuschuss gewährt.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Der Zuschuss ist teilpauschalisiert. Er wird auf der Grundlage von zuschussfähigen Unterrichtswochenstunden und weiteren Wochenstunden berechnet (Anrechnungs-, Ermäßigungsstunden), die von der jeweiligen Schulart und -größe abhängen. Die Fördersätze liegen für private, staatlich anerkannte berufliche Schulen, abhängig von der Schulart, zwischen 79% bis 100%. Staatlich genehmigte berufliche Privatschulen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und vergleichbaren öffentlichen Schulen gleichwertig erscheinen, erhalten dieselben Fördersätze wie staatlich anerkannte berufliche Privatschulen. Hingegen bekommen staatlich genehmigte berufliche Privatschulen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, eine Fördersatz von 65 % des Fördersatzes für staatlich anerkannte Privatschulen (weitere Voraussetzungen müssen dann beachtet werden).
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Einen Betriebszuschuss erhalten private berufliche Schulen, die von einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts betrieben werden und auf gemeinnütziger Grundlage wirken. Die Gemeinnützigkeit ist durch das zuständige Finanzamt zu bescheinigen.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Fristen
                
                    Anträge auf Gewährung eines Betriebszuschusses sind bis 1. April eines Jahres bei der zuständigen Regierung einzureichen.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Formulare
                Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                
                    Rechtsbehelf
                    
                    
                    Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage
                    
                
             
        
                
            
        
                
                Stand:28.07.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
                
    
  
             
            
            
                
                    
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