Grenzübergreifende Zusammenarbeit Bayern - Tschechien; Beantragung einer Förderung

Die grenzübergreifende Zusammenarbeit im bayerisch-tschechischen Grenzraum wird durch das INTERREG Programm "Bayern-Tschechien" gefördert.

 

Beschreibung

Voraussetzungen

Fördergrundsätze:

  • An einem Projekt müssen mindestens ein bayerischer und ein tschechischer Partner beteiligt sein.
  • Die Partner benennen aus ihrer Mitte einen federführenden Partner (Leadpartner), der die gesamte Verantwortung für die Projektdurchführung trägt.
  • Das Projekt muss thematisch einem Spezifischen Ziel der jeweiligen Priorität zuzuordnen sein (Programmdokument siehe Programmhomepage).
  • Das Projekt muss eine positive Auswirkung auf den bayerischen und auf den tschechischen Grenzraum haben.
  • Das Projekt muss mindestens drei von vier Kooperationskriterien erfüllen:
    •  gemeinsame Ausarbeitung (verpflichtend)
    •  gemeinsame Durchführung (verpflichtend)
    •  gemeinsames Personal
    •  gemeinsame Finanzierung

Fristen

Einreichungsfristen für die jeweiligen Begleitausschüsse werden auf der Programm-Homepage (siehe "Weiterführende Links") bekannt gegeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Partnerschaftsvereinbarung

    (kann auf der Programmhomepage unter "Antragstellung" heruntergeladen werden - siehe "Weiterführende Links")

  • Anlage "Subventionserheblichkeit der Angaben des Antrages"

    (kann auf der Programmhomepage unter "Antragstellung" heruntergeladen werden - siehe "Weiterführende Links")

Formulare

  • Formular, bayernweit: Monitoringsystem des Programms INTERREG Bayern-Tschechien 2021-2027 (Jems)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Weiterführende Links

Stand:04.04.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Logo Regierung von Oberfranken

Für Sie zuständig

Regierung von Oberfranken
Sachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung

Hausanschrift
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth

Adresse in Karte anzeigen Autoroute planen. ??common.bayernFahrplan.linkText_de??

Postanschrift
Postfach 110165
95420 Bayreuth

Telefon
+49 (0)921 604-0

Telefax
+49 (0)921 604-41258

Cookies deaktiviert
Bitte beachten Sie, dass zur Benutzung der Plattform "home.content.epf.caption" die Verwendung von Cookies und Javascript erforderlich ist. Bitte kontrollieren Sie dahingehend Ihre Browsereinstellungen.

Sichere Online-Kommunikation

Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 20 – Wirtschaftsförderung, Beschäftigung

Hausanschrift
Innere Münchener Straße 2
84028 Landshut

Adresse in Karte anzeigen Autoroute planen. ??common.bayernFahrplan.linkText_de??

Postanschrift
Postfach
84023 Landshut

Telefon
+49 (0)871 808-01

Cookies deaktiviert
Bitte beachten Sie, dass zur Benutzung der Plattform "home.content.epf.caption" die Verwendung von Cookies und Javascript erforderlich ist. Bitte kontrollieren Sie dahingehend Ihre Browsereinstellungen.

Sichere Online-Kommunikation