Gewerbliche Wirtschaft; Beantragung einer Förderung
Mit der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen, Beschäftigung und Einkommen zu schaffen und zu sichern, und auch Transformationsprozesse zu beschleunigen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die Förderkonditionen sind im Einzelnen in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms (BRF) bzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe: „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ geregelt.
Eine Förderung ist beispielsweise möglich,
- wenn an der Durchführung des Vorhabens ein volks- und regionalwirtschaftliches sowie struktur- und arbeitsmarktpolitisches und ggf. tourismuspolitisches Interesse besteht,
- bei Investitionen, die den Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen
- bei Auslösung bedeutender regionalwirtschaftlicher Effekte bzw.in der BRF in begründeten Einzelfällen Erfüllung des Primäreffekts (überregionaler Absatz)
- bei Vorliegen eines kleinen bzw. mittleren (gewerblichen) Unternehmens (KMU-Definition der Europäischen Kommission) sowie im GRW-Fördergebiet auch großes Unternehmen.
- wenn die Mindestinvestitionssumme in der Regel 500.000 Euro (in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) 200.000 Euro) bzw. in den C- und D-Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 200.000 Euro erreicht ist. Bei Sonderprogrammen gelten ggf. niedrigere Mindestinvestitionssummen.
- bei keinem Verstoß gegen den vorzeitigen Maßnahmenbeginn (d.h. mit dem Investitionsvorhaben wurde vor Antragstellung nicht bereits begonnen)
- wenn keine Doppelförderung (Subsidiarität gegenüber anderen Programmen) vorliegt.
Verfahrensablauf
Antragstellung
Die Anträge sind grundsätzlich online vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.
Durch die Online-Antragstellung und Authentifizierung über das Elster-Unternehmenskonto ist eine Antragstellung und eine Unterschrift in Papierform nicht erforderlich
Besondere Hinweise
Vor der Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Bezirksregierung empfohlen.
Fristen
Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.
Stand:02.10.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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