Wettbewerbsregister; Beantragung einer Auskunft
Sie wollen wissen, ob im Wettbewerbsregister eine Eintragung gegen Sie vorliegt? Dann können Sie eine Auskunft beim Bundeskartellamt beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie sind eine natürliche Person oder stellen den Antrag im Namen eines Unternehmens.
- Wenn Sie gesetzlich vertreten: Sie können eine Vertretungsmacht nachweisen. Bevollmächtigte können keinen Antrag stellen.
Verfahrensablauf
Sie können den Auszug aus dem Wettbewerbsregister online oder per Post beim Bundeskartellamt beantragen.
Auszug online beantragen:
-
Rufen Sie den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Als Unternehmen benötigen Sie dazu ein Unternehmenskonto bei MeinUK (Elster), als natürliche Person benötigen Sie ein BundID-Konto.
- Sie werden bei der Antragstellung aufgefordert, die Gebühr zu bezahlen. Nach erfolgreicher Zahlung wird Ihr Antrag an das Bundeskartellamt übermittelt.
- Das Bundeskartellamt prüft Ihre Angaben.
- Sie erhalten den entsprechenden Auszug aus dem Wettbewerbsregister per Post.
Auszug per Post beantragen:
- Laden Sie das Antragsformular von der Internetseite des Bundeskartellamts herunter und füllen Sie es aus.
- Drucken Sie das Formular aus und fügen Sie eine amtliche oder amtlich beglaubigte Unterschrift hinzu.
- Senden Sie das Formular mit gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen per Post an die zuständige Stelle im Bundeskartellamt.
- Das Bundeskartellamt prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
- Sie erhalten eine Aufforderung zur Zahlung der Gebühr. Zahlen Sie die Gebühr.
- Nach Eingang der Zahlung erhalten Sie den entsprechenden Auszug aus dem Wettbewerbsregister per Post.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.
Fristen
Wenn Sie bereits Auskunft beantragt haben, können Sie erst nach Ablauf eines Jahres einen erneuten Antrag stellen, es sei denn, es besteht ein berechtigtes Interesse.
Rechtsbehelf
- Beschwerde gegen Entscheidung der Registerbehörde
Stand:10.03.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt