Wasserkonzessions- und Wasserdemarkationsverträge; Anmeldung

Wasser-Konzessionsverträge bzw. Wasser-Demarkationsverträge müssen angemeldet werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

keine

Fristen

keine

Kosten

  • Gebührenfestsetzung für die Anmeldung von Verträgen nach § 31, 31a GWB zwischen € 150 und ca. € 1.500 (abhängig von der Größe des Vertragsgebiets bzw. dem Lieferumfang).

Rechtsbehelf

Beschwerde ist nach § 73 Abs. 1 GWB binnen einer mit der Zustellung der Entscheidung beginnenden Frist von einem Monat gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie als Landeskartellbehörde zulässig.

Stand:17.10.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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