Zoll; Erhalt von Informationen über angehaltene Waren als Beteiligte oder Beteiligter
Wenn Ihre Waren wegen Fälschungsverdacht angehalten werden, informiert Sie der Zoll über die weiteren Schritte.
Beschreibung
Voraussetzungen
Um Mitteilungen und Bescheide zu erhalten, muss Ihre Ware aufgrund eines Antrags einer Rechteinhaberin oder eines Rechteinhabers auf Tätigwerden der Zollbehörden angehalten worden sein.
Verfahrensablauf
Über den Posteingang im Zoll-Portal erhalten Sie Mitteilungen und Bescheide der Zollbehörden, wenn
- ein Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörde bewilligt und
- Ihre Ware aufgrund des Verdachts einer Rechtsverletzung angehalten wurde.
Das Verfahren läuft dann wie folgt ab:
-
Wenn die Zollbehörden verdächtige Ware ermitteln,
- halten sie diese zurück oder
- setzen die Abfertigung aus.
- Die Zollbehörden informieren Sie über den Sachverhalt. Im Rahmen der Frist können Sie der Vernichtung der Ware zustimmen oder ihr widersprechen.
- Wenn Sie der Vernichtung widersprechen, muss die Rechteinhaberin oder der Rechteinhaber ein zivilgerichtliches Verfahren einleiten. In diesem Fall wird die Ware durch die Zollbehörden verwahrt, bis über den Verdacht der Rechtsverletzung entschieden wurde.
- Sie erhalten eine Mitteilung, in der Sie über die Entscheidung zur Vernichtung informiert werden.
- Je nach Entscheidung wird die Ware unter zollamtlicher Überwachung vernichtet oder überlassen.
Um Mitteilungen und Bescheide online übermitteln und abrufen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Sie müssen ein Geschäftskundenkonto beziehungsweise ein Bürgerkonto im Zoll-Portal erstellen oder erstellt haben.
- Bei der Abgabe einer Zollanmeldung müssen Sie darauf achten, die E-Mail-Adresse Ihres Geschäftskundenkontos beziehungsweise Bürgerkontos mitzuteilen.
Zusätzlich müssen Sie für den elektronischen Abruf von Bescheiden
- im Zoll-Portal die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe von Bescheiden durch Datenabruf aktivieren und
- die Dienstleistung “Gewerblicher Rechtsschutz“ im Zoll-Portal mindestens einmal angesteuert haben.
Eine Identifizierung auf dem Portal ist möglich durch:
- E-Mail und Passwort (eingeschränkter Nutzungsumfang)
- ELSTER-Zertifikat (vollumfänglicher Nutzungsumfang)
- Neuer Personalausweis (vollumfänglicher Nutzungsumfang)
- BundID (vollumfänglicher Nutzungsumfang)
Sollten die Voraussetzungen für den elektronischen Versand nicht vorliegen, erfolgt die Zustellung von Mitteilungen und Bescheiden per Post.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bearbeitungsdauer
Die Mitteilung über das Anhalten der Ware erhalten Sie innerhalb eines Arbeitstages.
Rechtsbehelf
- Widersprechen gegen die Anhaltung der Ware
-
Einspruch gegen die Entscheidung zur Vernichtung
- Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
Stand:18.06.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
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