Zoll; Online-Ausfuhranmeldung
Wenn Sie Waren von Deutschland in ein Land außerhalb der Europäischen Union (Drittland) ausführen, können Sie die Zollanmeldung unter bestimmten Voraussetzungen über das Internet erledigen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Sie können IAA Plus nutzen, wenn Sie Unionswaren in die Ausfuhr überführen und eine Ausfuhranmeldung abgeben müssen.
Verfahrensablauf
Um eine Ausfuhr beim Zoll über IAA Plus anzumelden:
- Rufen Sie die Seite „Internetausfuhranmeldung Plus“ auf.
- Für die Anmeldung und die Signatur Ihrer Daten benötigen Sie
- die EORI-Nummer (TIN) und
- ein ELSTER-Zertifikat.
- Geben Sie die relevanten Daten zur Ausfuhr in die Maske ein.
- Dabei besteht die Möglichkeit, einzelne Daten zu speichern und später bis zum Überlassungszeitpunkt bei der Ausfuhr zu korrigieren. Es gibt keine Kontrolle, sodass Fehler gegebenenfalls erst beim Ausfuhrvorgang auffallen können.
Es gibt 2 Varianten beim Verfahrensablauf:
- Das zweistufe Ausfuhrverfahren:
- Dabei melden Sie die Warenausfuhr über IAA-Plus beim Zoll an.
- Das zuständige Binnenzollamt übernimmt die Vorabfertigung beim Zoll oder auf Antrag („Gestellung außerhalb des Amtsplatzes“) in Ihrem Unternehmen und übermittelt Ihnen das Ausfuhrbegleitdokument.
- Die endgültige Zollabfertigung ist bei jedem Grenzzollamt der EU möglich, sofern dort das Ausfuhrbegleitdokument vorliegt.
- Nach Abfertigung erhalten Sie automatisch einen Ausgangsvermerk in Ihr IAA-Plus-Postfach.
- Die vereinfachte Zollanmeldung mit förmlicher Bewilligung:
- Auch hier melden Sie die Ausfuhr über IAA-Plus dem Zoll.
- Die Freigabe der Lieferung erfolgt daraufhin unmittelbar durch das zuständige Binnenzollamt.
- Dabei findet eine elektronische Prüfung statt, ob Ihr Unternehmen für die Waren und das Empfängerland eine Bewilligung zur vereinfachten Ausfuhr erhalten hat.
- Auch hier kann jedes EU-Grenzzollamt die Lieferung abfertigen und es folgt eine elektronische Bestätigung.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
In der Regel in wenigen Minuten.
Online-Verfahren
-
Internetausfuhranmeldung Plus des Zolles (IAA Plus)
Mit der Internetausfuhranmeldung Plus steht Ihnen ein Portal zur Verfügung, das den Zugang zum IT-Verfahren ATLAS ermöglicht. Es bietet allen Wirtschaftsbeteiligten die Möglichkeit als Teilnehmer gegenüber dem IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr mit dem Ziel aufzutreten, komfortabel und sicher alle ausfuhrrelevanten Sachverhalte über das Internet abzuwickeln, ohne zusätzliche Software installieren zu müssen oder auf die Dienstleistungen eines IT-Unternehmens angewiesen zu sein.
Rechtsbehelf
- Einspruch
- finanzgerichtliche Klage
Stand:31.10.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt