Zollanmeldungen; Beantragung der Bewilligung zur Abgabe in der Form einer Anschreibung in der Buchführung

Wenn Sie Zollanmeldungen durch Anschreibung in der Buchführung vornehmen wollen, müssen Sie vorher eine Bewilligung beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Für eine Bewilligung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, die das Hauptzollamt auf Antrag überprüft:

  • Ihr Unternehmen ist im Zollgebiet der Union ansässig (unbeschadet der Ausnahme für Personen, die in der Schweiz ansässig sind).
  • Sie haben keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen die zoll- oder steuerrechtlichen Vorschriften und keine schweren Straftaten im Rahmen seiner Wirtschaftstätigkeit begangen.
  • Sie haben ein erhöhtes Maß an Kontrolle Ihrer Tätigkeiten und der Warenbewegung mittels eines Systems der Führung der Geschäftsbücher und gegebenenfalls Beförderungsunterlagen, die geeignete Zollkontrollen ermöglichen.
  • Sie oder die in Ihrem Unternehmen für Zollangelegenheit zuständige Person verfügen über praktische oder berufliche Befähigungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen.
  • Kriterien, die bei der Bewilligung des Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten bereits überprüft worden sind, prüft das Hauptzollamt nicht nochmals.
  • nur bei Ausfuhr: 
    • Sie sind zugelassener Wirtschaftsbeteiligter für zollrechtliche Vereinfachungen (AEOC)

Verfahrensablauf

Sie müssen für die Bewilligung einen schriftlichen Antrag stellen.

  • Füllen Sie den entsprechenden Antrag aus (verfügbar auf der Internetseite des Zolls):
  • Ausfuhr:
    • "Antrag auf Bewilligung zur Abgabe von Zollanmeldungen in der Form der Anschreibung in der Buchführung des Anmelders gemäß Artikel 182 Unionszollkodex bei der Ausfuhr von Waren – mit Gestellungsbefreiung" (Formular 0855)
  • Einfuhr:
    • "Antrag zur Abgabe von Zollanmeldungen in der Form der Anschreibung in der Buchführung des Anmelders gemäß Artikel 182 Unionszollkodex (Einfuhr)" (Formular 0502)
  • Fügen Sie, sofern erforderlich, die notwendigen Unterlagen bei
    • Warenaufstellung 
      • Antrag auf Erteilung der Bewilligung (Formular 0501) oder
      • formlos oder
      • als Textdatei im Format CSV
    • Teile I bis III und V des Fragebogens zollrechtliche Bewilligungen
  • Es ist empfehlenswert, vor der Bearbeitung Ihre Ansprechperson im zuständigen Hauptzollamt zu kontaktieren, um offene Fragen zu dem Formular und gegebenenfalls zum Fragebogen zu klären.
  • Senden Sie den unterschriebenen Antrag mit den notwendigen Unterlagen an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
    • Zuständig ist das Hauptzollamt, in dessen Bezirk sich Ihre Hauptbuchhaltung für Zollzwecke befindet oder zugänglich ist.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihre Unterlagen. 
  • Sie erhalten eine schriftliche Bewilligung oder Ablehnung.

Fristen

Im Antragsverfahren sind vom Antragsteller grundsätzlich keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Mitteilung der Entscheidung erfolgt innerhalb von 120 Tagen nach der Annahme des Antrags.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:

    • die Teile I bis III und V des Fragebogens zollrechtliche Bewilligungen. Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) müssen den Fragebogen nicht erneut ausfüllen.
    • Sofern für die Angaben zu den Waren, für die das Verfahren in Anspruch genommen werden soll, das vorgesehenen Antragsfeld nicht ausreicht, können Sie das Formular 0501 verwenden oder die Angaben formlos oder als Textdatei im Format "kommagetrennte Werte" im Dateiformat CSV versenden.
       

Formulare

Kosten

  • Für Sie entstehen keine Kosten,

Rechtsbehelf

  • Einspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie der jeder Entscheidung beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen.
  • Klage vor dem Finanzgericht

Stand:27.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

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Informationen

Für Sie zuständig

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