Zoll; Erhalt von Informationen über angehaltene Waren als Rechteinhaberin oder Rechteinhaber
Werden Waren wegen Fälschungsverdacht durch den Zoll angehalten, werden Sie darüber als Rechteinhaberin oder Rechteinhaber informiert.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Um als Rechteinhaberin oder Rechteinhaber Mitteilungen im sogenannten Grenzbeschlagnahmeverfahren zu erhalten, muss Ihr Antrag auf Tätigwerden bewilligt worden sein.
Verfahrensablauf
Wenn Ihr Antrag auf Tätigwerden der Zollverwaltung bewilligt wurde, erhalten Sie weitere Mitteilungen und Bescheide der Zollbehörden online über den Posteingang im Zoll-Portal.
- Wenn die Zollbehörden verdächtige Ware ermitteln, halten sie diese zurück oder setzen die Abfertigung aus.
- Die Zollbehörden informieren Sie als Rechteinhaberin oder inhaber über den Sachverhalt.
- Gegebenenfalls müssen Sie bestätigen, dass die Ware nach Ihrer Überzeugung rechtsverletzend ist und der Vernichtung der Ware schriftlich zustimmen.
- Gegebenenfalls informieren Sie die Zollbehörden im weiteren Verlauf darüber, dass der oder die Verfügungsberechtigte der Waren der Vernichtung widersprochen hat.
- Wurde rechtzeitig ein zivilrechtliches Verfahren eingeleitet, wird die Ware durch die Zollbehörden verwahrt, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
- In bestimmten Fällen können Sie beantragen, dass Ihnen Muster oder Proben der beschlagnahmten Ware zur Verfügung gestellt werden.
- Sie erhalten eine Mitteilung, in der Sie über die Entscheidung zur Vernichtung informiert werden.
- Je nach Entscheidung wird die Ware unter zollamtlicher Überwachung vernichtet oder der anmeldenden beziehungsweise der besitzenden Person überlassen.
Fristen
- Wenn Sie eine Mitteilung über eine angehaltene Ware erhalten, müssen Sie innerhalb von 10 Arbeitstagen erklären, dass die Ware Ihrer Überzeugung nach rechtsverletzend ist und Sie der Vernichtung zustimmen.
- In bestimmten Fällen können Sie eine Verlängerung um höchstens 10 Arbeitstage beantragen.
- Bei leicht verderblichen Waren gilt eine Frist von 3 Arbeitstagen, die nicht verlängert werden kann.
Bearbeitungsdauer
Die Mitteilung über die angehaltene Ware erhalten Sie innerhalb eines Arbeitstages. (1 Tag)
Rechtsbehelf
- Einspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrags entnehmen.
Stand:29.10.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
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