Zoll; Beantragung einer verbindlichen Ursprungsauskunft
Um den Ursprung einer Ware im Sinne des Zollrechts zu klären, können Sie eine verbindliche Ursprungsauskunft beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Sie beantragen die verbindliche Ursprungsauskunft im Zusammenhang mit einem tatsächlich vorgesehenen Ein- oder Ausfuhrvorgang.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Entscheidung über verbindliche Ursprungsauskunft (vUA-Entscheidung) online im Zoll-Portal stellen:
- Rufen Sie das Zoll-Portal auf.
- Besitzen Sie dort noch kein Konto, müssen Sie sich auf dem Zoll-Portal registrieren.
- Für die Dienstleistung benötigen Sie zusätzlich ein ELSTER-Unternehmenskonto. Sie können das ELSTER-Unternehmenskonto bereits bei der Registrierung auswählen, aber auch nachträglich im Zoll-Portal hinzufügen.
- Für den Antrag benötigen Sie zudem eine gültige EORI-Nummer. Es handelt sich um den Nachfolger der Zollnummer auf EU-Ebene. Die EORI-Nummer können Sie im Zoll-Portal unter der Dienstleistung "EORI-Nr. Verwaltung" beantragen.
- Melden Sie sich an und wählen die Dienstleistung "Warenursprung und Präferenzen" aus.
- Wählen Sie anschließend das Formular 0305 "Antrag auf Entscheidung über verbindliche Ursprungsauskunft" (vUA-Entscheidung) aus.
- Füllen Sie den Online-Antrag aus und senden Sie den Antrag ab.
- Hilfreiche Unterlagen können Sie direkt im Online-Formular hochladen oder postalisch nachreichen.
- Muster oder Proben müssen Sie postalisch nachreichen.
- Den Bearbeitungsstatus Ihres Antrags mit Vorgangsnummer können Sie im Zoll-Portal in der Vorgangsübersicht einsehen.
- Nach Bearbeitung Ihres Antrags im Zoll-Portal können Sie die Entscheidung zum Formular 0305 digital abrufen.
Fristen
Die verbindliche Ursprungsauskunft (vUA-Entscheidung) ist in der Regel für einen Zeitraum von 3 Jahren bindend.
Bearbeitungsdauer
Ihr Antrag wird in der Regel innerhalb von 120 Tagen nach Annahme bearbeitet. (120 Tage)
Kosten
- Kosten der Entscheidung: keine
- Gegebenenfalls kann die Zollbehörde Ihnen Ausgaben für Analysen, Warenmuster-Gutachten oder die Rücksendung der Muster oder Proben in Rechnung stellen.
Rechtsbehelf
Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie der Entscheidung über die verbindliche Ursprungsauskunft entnehmen.
- Klage vor dem Finanzgericht
Stand:18.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt