Versand von Alkoholerzeugnissen; Beantragung einer Erlaubnis als Steuervertreterin oder Steuervertreter
Versandhändler aus einem anderen EU-Staat können versteuerte Alkoholerzeugnisse nach Deutschland liefern. Wenn Sie für diese Person oder das Unternehmen als Steuervertreterin oder Steuervertreter handeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie sind steuerlich zuverlässig.
-
Soweit Sie dazu verpflichtet sind, führen Sie
- ordnungsgemäß Buch und
- stellen rechtzeitig Jahresabschlüsse auf.
- Sie müssen eine Sicherheit für die voraussichtlich entstehende Alkoholsteuer leisten.
- Detaillierte Informationen über die jeweiligen Voraussetzungen einer Erlaubnis finden Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis als Steuervertreterin oder als Steuervertreter eines Versandhändlers können Sie online oder schriftlich beantragen.
Wenn Sie die Erlaubnis online beantragen wollen:
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Rufen Sie die Seite des "Zoll-Portals" auf. Zur Nutzung der Dienstleistung ist eine einmalige Registrierung unter www.zoll-portal.de notwendig.
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Um die Dienstleistung im Zoll-Portal aufrufen zu können, ist ein Login erforderlich. Dafür können Sie nutzen:
- ELSTER
- Personalausweis
- BundID
- Für Unternehmen: einmalige Registrierung eines Geschäftskundenkontos oder Benutzerkontos zur Zuordnung zu einem bestehenden Geschäftskundenkonto unter www.zoll-portal.de.
- Login mit "ELSTER"
- "ELSTER" steht Unternehmen beim Zoll-Portal zur Verfügung; hierfür ist ein Benutzerkonto unter www.elster.de erforderlich; Unternehmen müssen dieses auf Basis ihrer Steuernummer erstellt haben.
- Sie können "ELSTER" bereits bei der Registrierung auswählen, aber auch nachträglich im Zoll-Portal hinzufügen.
- Nach erfolgreicher Registrierung melden Sie sich an und wählen die Dienstleistung "Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse" aus.
- Wählen Sie das Formular 2753 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuervertreter eines Versandhändlers oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis".
- Füllen Sie das Formular online aus und schicken Sie es ab.
- Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag. Im Zoll-Portal können Sie den Bescheid digital abrufen.
Wenn Sie die Erlaubnis schriftlich beantragen wollen:
- Laden Sie die erforderlichen Formulare über die Internetseite der Zollverwaltung herunter.
- Füllen Sie die Formulare vollständig aus, stellen Sie alle benötigten Unterlagen zusammen und senden Sie diese per Post an Ihr Hauptzollamt.
- Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid mit der Erlaubnis oder eine Ablehnung.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis rechtzeitig vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit als Steuervertreterin oder Steuervertreter eines Versandhändlers stellen.
Der Versandhändler muss Sie vor der ersten Lieferung als Steuervertreterin oder Steuervertreter benennen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von den konkreten Umständen jedes Einzelfalles ab. Die Angabe einer einheitlichen Bearbeitungsdauer ist nicht möglich.
Rechtsbehelf
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid zur beantragten Erlaubnis entnehmen.
- Klage vor dem Finanzgericht
Stand:05.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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- Kosten, bayernweit
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