Tiere und Waren tierischer Herkunft; Überwachung des Handels

Die Überwachung des Handels mit Tieren und Waren tierischer Herkunft ist Aufgabe der Amtstierärzte an den Landratsämtern und dient der Einhaltung tierseuchen-, tierschutz- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften.

Beschreibung

Voraussetzungen

Welche Vorschriften im Einzelnen zu beachten und für welche Fälle Ausnahmen möglich sind, können Sie über Ihr Veterinäramt oder die Grenzkontrollstelle Flughafen München erfragen. Im Internet können Informationen hierzu auch über das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie die Zoll-Servicecenter abgerufen werden.

Fristen

Die rechtlichen Bestimmungen können sich kurzfristig ändern. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor einer geplanten Einfuhr/ Verbringung/ Reise über die rechtlichen Bestimmungen zu informieren.

Erforderliche Unterlagen

  • Veterinärbescheinigungen (bei lebenden Tieren)

    mitzuführen im Rahmen des innergemeinschaftlichen Handels sowie bei der Einfuhr

  • Genusstauglichkeitsbescheinigungen (bei Lebensmitteln)

    mitzuführen im Rahmen der Einfuhr

Kosten

  • Die Höhe der Gebühren hängt vom Einzelfall ab.

Stand:03.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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