Foreign trade - Import von Waren und Dienstleistungen aus EU- und Nicht-EU-Staaten
Bestimmte Branchen müssen beim Import von Waren und Dienstleistungen aus EU- und Nicht-EU-Staaten Besonderheiten beachten.
Formalities
Here you will find information about formalities related to this subject:
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Arzneimittel; Beantragung einer Einfuhrerlaubnis und eines Einfuhrzertifikats für Human- und Tierarzneimittel und erlaubnispflichtige Wirkstoffe
Sie benötigen eine Einfuhrerlaubnis, wenn Sie bestimmte Arzneimittel aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, einführen wollen. Für die Einfuhr der Arzneimittel und bestimmter erlaubnispflichtiger Wirkstoffe ist darüber hinaus ein Zertifikat erforderlich.
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Tiere und Waren tierischer Herkunft; Überwachung des Handels
Die Überwachung des Handels mit Tieren und Waren tierischer Herkunft ist Aufgabe der Amtstierärzte an den Landratsämtern und dient der Einhaltung tierseuchen-, tierschutz- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften.
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Verbindliche Zolltarifauskunft; Beantragung
Um das Verzollen von Waren bei Einfuhr in den europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen, können Sie zuvor eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen.
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Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen und zur Mitnahme
Sie benötigen eine Erlaubnis zum Verbringen und zur Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes.
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Zollverwaltung; Allgemeine Informationen
Die Verwaltung der Zölle, der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer, sowie diverser Verkehrsteuern gehört zu den Aufgaben der Bundesfinanzverwaltung, also des Bundesfinanzministeriums als oberste Dienstbehörde und seinen nachgeordneten Behörden (Bundeszentralamt für Steuern, Generalzolldirektion, Hauptzollämter, Zollämter).