Artenschutzrecht; Informationen zum Vollzug
Viele Tier- und Pflanzenarten sind stark gefährdet. Deshalb regeln völkerrechtliche Verträge, EU-Recht, Bundesrecht und Landesrecht den Handel mit gefährdeten Arten. Sie schützen aber auch vor Zugriffen auf diese Arten und ihre Lebensstätten/Standorte in freier Natur.
Beschreibung
Verfahrensablauf
Ihren Antrag können Sie mit einem formlosen Schreiben an den unten genannten Ansprechpartner richten. Die Antragstellung ist auch per E-Mail möglich.
Besondere Hinweise
Für Biber und Hornissen sind die Kreisverwaltungsbehörden als untere Naturschutzbehörden (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) zuständig. Sie stellen darüber hinaus z. B. Bescheinigungen für den Handel mit EU-rechtlich geschützten Arten aus oder nehmen Haltungsanzeigen für besonders geschützte Tiere nach der Bundesartenschutzverordnung entgegen.
Ein- und Ausfuhrgenehmigungen erteilt das Bundesamt für Naturschutz.
Weiterführende Links
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Merkblätter Artenschutz
Im Rahmen der Artenhilfsprogramme des Landesamtes für Umwelt werden Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Pflanzen konzipiert und gestartet.
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Merkblätter Artenschutz Zoologie
Im Rahmen der Artenhilfsprogramme des Landesamtes für Umwelt werden Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Tierarten konzipiert und durchgeführt.
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Artenschutz
Das Bundesamt für Naturschutz bearbeitet eine Vielzahl von Aufgabenfeldern aus dem Bereich des Artenschutzes.
Stand:21.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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