Visa-Warndatei; Beantragung einer Auskunft über eigene Organisation

Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen die Visa-Warndatei über Ihre Organisation gespeichert hat, können Sie eine Auskunft beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Es gibt keine rechtlichen Voraussetzungen für die Antragstellung.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag online, persönlich oder per Post stellen.
Online-Antrag:

  • Melden Sie sich im Bundesportal mit Ihrer Online-Ausweisfunktion an.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und senden die Daten ab.
  • Anschließend erhalten Sie die beantragten Informationen schriftlich per Post (in Zukunft auch in den Postkorb des Nutzerkontos Bund).

Persönlicher Antrag:

  • Laden Sie das Antragsformular von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes herunter und füllen Sie es aus.
  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem örtlichen Standort des Bundesverwaltungsamtes (BVA).
    • Nutzen Sie die Telefon-Hotline oder die E-Mail-Adresse der Visa-Warndatei (BVA, Referat S I 4)
    • Eine Übersicht der Standorte findet sich auf der Internetseite des BVA.
  • Anschließend erhalten Sie die beantragten Informationen schriftlich per Post.

Antrag per Post:

  • Laden Sie das Antragsformular von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes (BVA) herunter.
  • Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an die im Antragsformular genannte Anschrift des Bundesverwaltungsamtes.
  • Anschließend erhalten Sie die beantragten Informationen schriftlich per Post

Besondere Hinweise

Wird der Identitätsnachweis nicht mitgeliefert, erfolgt ein Bescheid mit einer Ablehnung der Auskunft.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

Wenn nichts gegen die Erteilung der Auskunft spricht: In der Regel erhalten Sie innerhalb von 4 Wochen nach Posteingang eine Antwort.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei Online-Antrag:
    Identitätsnachweis:

    • Online-Ausweisfunktion (mit selbstgewählter, sechsstelliger PIN)
      • des Personalausweises
      • des elektronischen Aufenthaltstitels
      • der elektronischen Aufenthaltskarte
      • der elektronischen Daueraufenthaltskarte oder
      • der eID Karte

    Bei persönlichem Antrag:
    Identitätsnachweis:

    • Personalausweis, Reisepass

    Bei Antrag per Post:
    Identitätsnachweis:

    • in Deutschland:
      • durch amtliche Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag
        • In der Regel kann das örtliche Rathaus oder Bürgeramt die Unterschrift beglaubigen. Bitte erkundigen Sie sich nach den Zuständigkeiten und Gebühren vor Ort.
    •  im Ausland:
      • durch Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag durch die Auslandsvertretung oder
      • durch Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag durch eine Behörde des Herkunftsstaates, die zur Beglaubigung befugt ist oder
      • durch ein separates Schreiben eines Notars zur Beglaubigung der Unterschrift mit deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers.
    • Bei Auskunft an vertretende (bevollmächtigte) Person:
      • Vollmacht mit Beglaubigung der Unterschrift

    Eine Beglaubigung ist nicht nötig, wenn die bevollmächtigte Person eine bei einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwältin oder ein entsprechender Rechtsanwalt ist.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Erteilung einer VWD-Auskunft zu einer Organisation
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Kosten

  • Für Sie entstehen durch den Antrag keine Kosten.

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:11.03.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium des Innern und für Heimat

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.