Visa-Warndatei; Beantragung einer Auskunft über eigene Organisation
Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen die Visa-Warndatei über Ihre Organisation gespeichert hat, können Sie eine Auskunft beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Es gibt keine rechtlichen Voraussetzungen für die Antragstellung.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag online, persönlich oder per Post stellen.
Online-Antrag:
- Melden Sie sich im Bundesportal mit Ihrer Online-Ausweisfunktion an.
- Füllen Sie den Online-Antrag aus und senden die Daten ab.
- Anschließend erhalten Sie die beantragten Informationen schriftlich per Post (in Zukunft auch in den Postkorb des Nutzerkontos Bund).
Persönlicher Antrag:
- Laden Sie das Antragsformular von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes herunter und füllen Sie es aus.
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem örtlichen Standort des Bundesverwaltungsamtes (BVA).
- Nutzen Sie die Telefon-Hotline oder die E-Mail-Adresse der Visa-Warndatei (BVA, Referat S I 4)
- Eine Übersicht der Standorte findet sich auf der Internetseite des BVA.
- Anschließend erhalten Sie die beantragten Informationen schriftlich per Post.
Antrag per Post:
- Laden Sie das Antragsformular von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes (BVA) herunter.
- Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an die im Antragsformular genannte Anschrift des Bundesverwaltungsamtes.
- Anschließend erhalten Sie die beantragten Informationen schriftlich per Post
Besondere Hinweise
Wird der Identitätsnachweis nicht mitgeliefert, erfolgt ein Bescheid mit einer Ablehnung der Auskunft.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
Wenn nichts gegen die Erteilung der Auskunft spricht: In der Regel erhalten Sie innerhalb von 4 Wochen nach Posteingang eine Antwort.
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei Online-Antrag:
Identitätsnachweis:
- Online-Ausweisfunktion (mit selbstgewählter, sechsstelliger PIN)
- des Personalausweises
- des elektronischen Aufenthaltstitels
- der elektronischen Aufenthaltskarte
- der elektronischen Daueraufenthaltskarte oder
- der eID Karte
Bei persönlichem Antrag:
Identitätsnachweis:
- Personalausweis, Reisepass
Bei Antrag per Post:
Identitätsnachweis:
- in Deutschland:
- durch amtliche Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag
- In der Regel kann das örtliche Rathaus oder Bürgeramt die Unterschrift beglaubigen. Bitte erkundigen Sie sich nach den Zuständigkeiten und Gebühren vor Ort.
- im Ausland:
- durch Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag durch die Auslandsvertretung oder
- durch Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag durch eine Behörde des Herkunftsstaates, die zur Beglaubigung befugt ist oder
- durch ein separates Schreiben eines Notars zur Beglaubigung der Unterschrift mit deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers.
- Bei Auskunft an vertretende (bevollmächtigte) Person:
- Vollmacht mit Beglaubigung der Unterschrift
Eine Beglaubigung ist nicht nötig, wenn die bevollmächtigte Person eine bei einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwältin oder ein entsprechender Rechtsanwalt ist.
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:11.03.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt