Begasungen zur Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung; Beantragung eines Befähigungsscheins

Begasungen nach § 2 Abs. 5a Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln ist ein Befähigungsschein erforderlich.

Beschreibung

Voraussetzungen

Den Befähigungsschein erhält, wer als Antragsteller

  • mindestens 18 Jahre alt ist,
  • über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation verfügt,
  • die erforderliche Zuverlässigkeit nachweist (in der Regel durch polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O),
  • die erforderlichen Sprachkenntnisse besitzt, die für eine sichere Ausübung der Tätigkeit notwendig sind,
  • ein gültiges Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang zur Vermittlung der Sachkunde für die Durchführung der vorgesehenen Begasungen vorweisen kann,
  • über ausreichende Erfahrung für Begasungen verfügt,
  • einen Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung einschließlich Erste-Hilfe-Maßnahmen beim Umgang mit Begasungsmitteln vorweisen kann und
  • durch Zeugnis eines Arztes nach § 7 Abs. 1 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge seine körperliche und geistige Eignung für die Begasungstätigkeiten nachweist. Das Zeugnis darf zum Zeitpunkt des Antrags nicht älter als ein Jahr sein.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist an das dem Wohnort des Antragsstellers örtlich zuständige Gewerbeaufsichtsamt zu richten.

Besondere Hinweise

Der Befähigungsschein wird für höchstens sechs Jahre erteilt. Voraussetzung für die Verlängerung der Befähigungsscheine ist neben der Erfüllung der unter „Voraussetzungen“ genannten Punkte der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem für die vorgesehene Tätigkeit behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang.

Der Befähigungsschein kann widerrufen werden, wenn die unter „Voraussetzungen“ genannten erforderlichen Punkte nicht mehr erfüllt sind.

Fristen

Die Geltungsdauer kann um maximal sechs Jahre verlängert werden, wenn der Befähigungs-scheininhaber vor Ablauf der Geltungsdauer einen Fortbildungslehrgang nach Nummer 4.4 Absatz 5 absolviert und eine Verlängerung beantragt hat.

Erforderliche Unterlagen

  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O des Antragsteller

    (bei bestimmten Begasungen kann die Behörde unter bestimmten Voraussetzungen auf die Vorlage des Führungszeugnisses verzichten)

  • Nachweis der Sachkunde über die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang zur Vermittlung der Sachkunde für die Durchführung der vorgesehenen Begasungen

  • Ärztliches Zeugnis nach § 7 Abs. 1 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

    Das Zeugnis muss bescheinigen, dass keine Anhaltspunkte vorliegen, die den Antragsteller körperlich oder geistig für die Begasungstätigkeiten ungeeignet erscheinen lassen.

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • 50,00 bis 300,00 Euro

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:11.12.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.