Bauarbeiterschutz; Überwachung

Die Gewerbeaufsichtsämter überwachen die Arbeitsbedingungen auf Baustellen.

Beschreibung

Für Bauarbeiter bestehen wegen der erheblichen Belastungen und Unfallgefahren besondere Schutzvorschriften. Der Arbeitgeber hat alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Bauarbeiter zu treffen.

Insbesondere hat er neben kollektiven Schutzmaßnahmen, wie z. B. Absturzsicherungen, die erforderliche persönliche Schutzausrüstung, z. B. Schutzhelm, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe und Handschuhe zur Verfügung zu stellen; bei entsprechender Witterung zusätzlich auch Schutzkleidung gegen Kälte und Nässe. Auf der Baustelle sind außerdem Toiletten, Umkleide-, Pausen-, Wasch- und Trockengelegenheiten und soweit erforderlich Unterkünfte, ggf. auch Erste-Hilfe-Räume einzurichten. Für auswärtige Bauarbeiter müssen auf der Baustelle oder in deren Nähe erforderlichenfalls Unterkünfte für die Freizeit zur Verfügung stehen.

Bauherren oder deren Beauftragte sind als Veranlasser eines Bauvorhabens verpflichtet, bereits bei der Planung dafür zu sorgen, dass die baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen berücksichtigt, koordiniert und umgesetzt werden.

Die Gewerbeaufsichtsämter überwachen die Einhaltung der Rechtsvorschriften. Sie führen Kontrollen auf den Baustellen durch.

Kosten

  • keine

Weiterführende Links

Stand:20.12.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Logo Regierung von Oberfranken

Für Sie zuständig

Regierung von Oberfranken
Dezernat 21 - Arbeitsschutz und Gefahrstoffe auf Baustellen und Sprengwesen

Hausanschrift
Oberer Bürglaß 34-36
96450 Coburg

Adresse in Karte anzeigen Autoroute planen. ??common.bayernFahrplan.linkText_de??

Postanschrift
Postfach 1754
96407 Coburg

Telefon
+49 (0)921 604-0

Telefax
+49 (0)921 604-2202

Cookies deaktiviert
Bitte beachten Sie, dass zur Benutzung der Plattform "home.content.epf.caption" die Verwendung von Cookies und Javascript erforderlich ist. Bitte kontrollieren Sie dahingehend Ihre Browsereinstellungen.

Sichere Online-Kommunikation