Arbeitssicherheitsorganisation; Beantragung einer Ausnahme
Im Arbeitsschutz sind die Unternehmen gesetzlich verpflichtet bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, z. B. sind verschiedene Personen zu ernennen wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte. Abweichungen müssen vom zuständigen Gewerbeaufsichtsamt genehmigt werden.
Description
Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, z. B. Sicherheitsingenieure, -techniker oder -meister, zu bestellen. Diese unterstützen den Arbeitgeber dabei, dass die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienenden Vorschriften den jeweiligen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden, dass durch Umsetzung arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Erkenntnisse die Sicherheit am Arbeitsplatz verbessert wird und dass sich alle im Betrieb Beschäftigten sicherheitsbewusst verhalten. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen für diese Tätigkeiten besonders qualifiziert sein. Der zeitliche Umfang ihrer Tätigkeiten richtet sich im Wesentlichen nach der Zahl der Beschäftigten sowie den betrieblichen Unfall- und Gesundheitsgefahren.
Status: 19.04.2022
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