Anlagen, Waren und Stoffe-Arbeitsschutz
                
                Arbeitsschutz bewahrt die Beschäftigten vor berufsbedingten Gefahren und schädigenden Belastungen am Arbeitsplatz. Auch die Gesundheitsförderung sowie die Mobilisierung der körperlichen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten gehören zum Arbeitsschutz.
                    Formalitäten
                    Hier finden Sie Informationen zu Formalitäten im Zusammenhang mit diesem Thema:
                    
                        - 
                            Arbeitssicherheit; Beantragung einer Ausnahme bei der Bestellung eines Betriebsarztes oder Fachkraft für Arbeitssicherheit
                            Arbeitgeber können die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bei der Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt beantragen, wenn die zu bestellende Person bestimmte gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt. 
- 
                            Arbeitszeit; Beantragung einer längeren täglichen Arbeitszeit für kontinuierliche Schichtbetriebe, Bau- und Montagestellen
                            Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber längere tägliche Arbeitszeiten für Arbeitnehmer in kontinuierlichen Schichtbetrieben, Bau- und Montagestellen beantragen. 
- 
                            Arbeitszeit; Beantragung einer längeren täglichen Arbeitszeit für Saison- und Kampagnebetriebe
                            Auf Antrag kann für Arbeitnehmer eines Saison- bzw. Kampagnebetriebs eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit für die Zeit der Saison oder Kampagne bis auf maximal zwölf Stunden täglich an einzelnen Tagen bewilligt werden. 
- 
                            Asbesthaltige Materialien; Anzeige von Tätigkeiten
                            Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien sind im Vorfeld beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen. 
- 
                            Asbesthaltige Materialien; Beantragung der Zulassung als Fachbetrieb
                            Tätigkeiten mit Asbest im Bereich hohen Risikos dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind. 
- 
                            Bauarbeiterschutz; Überwachung
                            Die Gewerbeaufsichtsämter überwachen die Arbeitsbedingungen auf Baustellen. 
- 
                            Bauvorhaben; Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle
                            Baustellen sind in der Regel im Vorfeld beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bzw. Bergamt in Form einer Vorankündigung anzuzeigen. 
- 
                            Bergbau; Anzeige der Bestellung einer verantwortlichen Person
                            Zur Erfüllung der Pflichten, die sich aus bergrechtlichen Vorschriften ergeben, zur Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes kann eine Aufsichtsperson (verantwortliche Person) nach §§ 58 ff Bundesberggesetz bestellt werden. 
- 
                            Berufskrankheit; Anzeige bei Verdacht
                            Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass eine Berufskrankheit vorliegen könnte, haben Sie die Möglichkeit diese Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu melden. 
- 
                            Explosionsgefährliche Stoffe; Anzeige der Tätigkeitsaufnahme und der bestellten verantwortlichen Personen
                            Wer gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, muss die Aufnahme dieser Tätigkeit und die von ihm bestellten verantwortlichen Personen bei der zuständigen Behörde anzeigen. 
- 
                            Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung einer Genehmigung zur Lagerung
                            Die Lagerung (Aufbewahrung) von explosionsgefährlichen Stoffen unterliegt den Anforderungen des Sprengstoffgesetzes  in Verbindung mit der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz und bedarf in der Regel einer Genehmigung. 
- 
                            Feuerwerk; Anzeige über das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
                            Das Formular dient der Anzeige eines Feuerwerks mit pyrotechnischen Gegenständen durch den Inhaber einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG). Es gilt jedoch nicht für die Anzeige zur Vorführung von Effekten in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen. 
- 
                            Kündigungsschutz; Beantragung der Zustimmung zur Kündigung
                            Beschäftigten, die unter den besonderen Kündigungsschutz fallen, kann nur gekündigt  werden,  wenn das zuständige Gewerbeaufsichtsamt zugestimmt hat. 
- 
                            Lenk- und Ruhezeiten; Überwachung
                            Die Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird staatlicherseits im Rahmen von Betriebskontrollen und Straßenkontrollen überwacht. 
- 
                            Mutterschutz; Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau
                            Wenn eine Ihrer Mitarbeiterinnen, Schülerinnen oder Studentinnen Ihnen mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, müssen Sie dies dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt mitteilen. 
- 
                            Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Genehmigung für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern
                            Als Arbeitgeber benötigen Sie, sofern kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegt,  eine behördliche Genehmigung, wenn in Ihrem Betrieb an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet werden soll. 
- 
                            Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen; Anzeige
                            Soll mit explosionsgefährlichen Stoffen gesprengt werden, so ist dies dem örtlich zuständigen Gewerbeaufsichtsamt oder Bergamt anzuzeigen. 
- 
                            Überwachungsbedürftige Anlagen; Kontrolle
                            Kontrolle des Betriebes von Anlagen mit besonderem Gefährdungspotential, wie Läger für entzündbare Flüssigkeiten, Aufzugsanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Druckanlagen (Druckbehälter, Dampfkessel u. Rohrleitungen)