Verbraucherinformationen; Beantragung einer Auskunft

Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gibt den Bürgern einen Anspruch auf Information in wichtigen Verbraucherfragen.

Beschreibung

Kosten

  • Fragen zu Rechtsverstößen sind bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 Euro, in den übrigen Fällen bis zu 250 Euro gebührenfrei.

    Bevor Kosten anfallen, muss die zuständige Behörde den Antragsteller darüber informieren und die entstehenden Kosten abschätzen. In diesem Fall kann der Antragsteller entscheiden, ob er dennoch die Auskunft wünscht oder seinen Antrag kostenfrei zurücknimmt.

    Hinweise:

    • Die Auskunftserteilung kann die Rechte Dritter berühren, beispielsweise bei Auskünften über Verstöße eines Lebensmittelunternehmers. In diesen Fällen ist ein förmliches Verfahren vorgeschrieben, in dem den Lebensmittelunternehmern die Möglichkeit gegeben wird, sich zu einer beabsichtigten Informationserteilung zu äußern und eventuelle Einwände vorzubringen. Eine Informationserteilung ist erst nach Abschluss des Verfahrens möglich.
    • In den Fällen, in denen Rechte Dritter berührt werden, ist die Behörde verpflichtet, auf Nachfrage des Dritten, den Namen und die Adresse des Antragstellers mitzuteilen.

Stand:08.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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