Gentechnik; Genehmigung und Überwachung

Gentechnische Arbeiten dürfen nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Das Gentechnikrecht sieht Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren vor.

Beschreibung

Regionale Ergänzung (Regierung von Oberbayern)

Beratungsgespräch

Wenn Sie Klarheit über die geplanten gentechnischen Arbeiten gewonnen haben und die Räume der gentechnischen Anlage sowie deren Ausstattung in Grundzügen bekannt sind, bieten wir Ihnen an, vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch mit unseren Ansprechpartnern zu führen.

Darin können wir Ihnen näher erläutern, welche Formulare in Ihrem Einzelfall erforderlich sind, welche Angaben Sie darin machen sollten, welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden und ob Sie bei Ihrem Vorhaben - auch außerhalb des gentechnikrechtlichen Verwaltungsverfahrens - u.U. noch weitere Behörden kontaktieren sollten.

Bearbeitungsdauer

Je nach Art des Verfahrens: In der Regel Beginn unmittelbar oder bis zu 90 Tage nach Eingang der vollständigen Unterlagen bei der zuständigen Behörde.

Regionale Ergänzung (Regierung von Oberbayern)

Verwaltungsverfahren und Vorhabensbeginn

(Erforderliche Verwaltungsverfahren bei gentechnischen Vorhaben mit Angabe des frühesten Umsetzungszeitpunkts)

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen sind abhängig von Art und Umfang des geplanten Vorhabens. Eine Rücksprache mit der zuständigen Behörde ist sehr empfehlenswert.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Formblätter für die Einleitung eines Zulassungsverfahrens nach dem Gentechnikgesetz
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • siehe Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz - Nr. 8.V.0 unter "Rechtsgrundlagen"

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Regionale Ergänzung (Regierung von Oberbayern)

Stand:17.04.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Regierung von Oberbayern
Sachgebiet 50 - Technischer Umweltschutz

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Maximilianstraße 39
80538 München

Adresse in Karte anzeigen Autoroute planen. ??common.bayernFahrplan.linkText_de??

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+49 (0)89 2176-0

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Regierung von Oberbayern
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