Afrikanische Schweinepest; Beantragung der Benennung durch Lebensmittelbetrieb
Wenn Sie bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest ein Schwein aus den Sperrzonen schlachten, zerlegen und verarbeiten oder das Fleisch und Fleischerzeugnisse lagern möchten, müssen Sie die Benennung des Betriebs beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Bauliche und / oder organisatorische Voraussetzungen für die Trennung lebender Schweine aus unterschiedlich reglementierten Sperrzonen
- Bauliche und / oder organisatorische Voraussetzungen für die Trennung von Warenströmen
- Sicherstellen der Rückverfolgbarkeit und der Nachvollziehbarkeit von Lieferketten
- Vorliegen eines Havariekonzeptes
- Gegebenenfalls Einrichtungen zur risikomindernden Behandlung
Verfahrensablauf
Die Anträge sind mit Anlagen bei der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Veterinäramt) einzureichen.
Nach Vorprüfung und Plausibilisierung werden die Anträge an die jeweilige Regierung weitergeleitet.
Besondere Hinweise
Die Konzepte und Nachweise sind schriftlich vorzulegen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt nach vollständigem Vorliegen aller Unterlagen und nach gegebenenfalls erforderlichen Änderungen 2 Wochen.
Stand:03.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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