Afrikanische Schweinepest; Beantragung der Benennung durch Lebensmittelbetrieb

Wenn Sie bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest ein Schwein aus den Sperrzonen schlachten, zerlegen und  verarbeiten oder das Fleisch und Fleischerzeugnisse lagern möchten, müssen Sie die Benennung des Betriebs beantragen. 

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Bauliche und / oder organisatorische Voraussetzungen für die Trennung lebender Schweine aus unterschiedlich reglementierten Sperrzonen
  • Bauliche und / oder organisatorische Voraussetzungen für die Trennung von Warenströmen
  • Sicherstellen der Rückverfolgbarkeit und der Nachvollziehbarkeit von Lieferketten
  • Vorliegen eines Havariekonzeptes
  • Gegebenenfalls Einrichtungen zur risikomindernden Behandlung

Verfahrensablauf

Die Anträge sind mit Anlagen bei der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Veterinäramt) einzureichen.

Nach Vorprüfung und Plausibilisierung werden die Anträge an die jeweilige Regierung weitergeleitet.

Besondere Hinweise

Die Konzepte und Nachweise sind schriftlich vorzulegen.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt nach vollständigem Vorliegen aller Unterlagen und nach gegebenenfalls erforderlichen Änderungen 2 Wochen.

Kosten

  • 150 bis 1000 EUR

Weiterführende Links

Stand:03.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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