Schlachttier- und Fleischuntersuchung; Durchführung

Durch die Schlachttier- und Fleischuntersuchung  soll sichergestellt werden, dass nur genusstaugliches Fleisch in den Verkehr gelangt.

Beschreibung

Stand:08.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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