Gentechnisch veränderte Organismen; Einsicht in den öffentlichen Teil des Standortregisters

Das Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können Sie einsehen, ohne einen Antrag zu stellen.

Beschreibung

Im Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen werden alle Flächen registriert, auf denen in Deutschland GVO zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt oder zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.

Das Standortregister setzt sich aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil zusammen. Der öffentliche Teil enthält allgemeine, frei zugängliche Informationen über die Lage und Nutzung dieser Flächen. Der nicht-öffentliche Teil enthält darüber hinaus auch personenbezogene Daten wie Namen und Adressen.

Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen.

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Einsicht in den öffentlichen Teil: Kein Antrag notwendig.

Besondere Hinweise

Das Standortregister enthält für das Jahr 2017 keine Einträge.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

Kosten

  • keine

Rechtsgrundlagen

Stand:09.03.2025

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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