Verbrennungsmotoren in mobilen Geräten und Maschinen; Meldung einer vermuteten Nichtkonformität

Nichtkonforme Verbrennungsmotoren können durch Bürger, Nicht-Regierungsorganisationen und andere öffentlich-rechtliche Stellen gemeldet werden.

Beschreibung

Verfahrensablauf

Bei Bestehen eines Verdachts einer Nichtkonformität kann die Regierung von Niederbayern informiert werden. Diese entscheidet dann nach Prüfung über die Meldung.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

3 Tage und ggf. auch deutlich länger (je nach Aufwand für Recherche und Nachverfolgung)

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Fotoaufnahmen der mobilen Maschine/des mobilen Geräts und des darin verbauten Verbrennungsmotors bzw. deren Kennzeichnung (Typenschilder)

  • ggf. Links zu entsprechenden Verkaufsangeboten im Internet

Formulare

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Formloser Antrag (ohne Unterschrift)
    Hinweis

    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Kosten

  • keine

Weiterführende Links

Stand:28.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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Für Sie zuständig

Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 50 – Technischer Umweltschutz

Hausanschrift
Regierungsplatz 540
84028 Landshut

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Postanschrift
Postfach
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Telefon
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