Hinweisgeberschutz; Übermittlung von Hinweisen bei Verstößen im Finanzdienstleistungsbereich

Wenn Sie Hinweise auf Verstöße im Finanzdienstleistungsbereich haben, können Sie sich anonym an die Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie möchten Hinweise zu Verstößen im Finanzdienstleistungsbereich melden und als Whistleblower geschützt werden.

Verfahrensablauf

Konkrete Hinweise können Sie der Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die folgenden Kommunikationswege melden:

  • Elektronisches Hinweisgebersystem  
  • Post
  • Onlineformular
  • telefonisch 
  • persönlich.

Die Hinweisgeberstelle der BaFin bearbeitet Ihren Fall in jedem Fall vertraulich. 


Elektronisches Hinweisgebersystem:

  • Öffnen Sie das Hinweisgebersystem der BaFin. 
  • Klicken Sie auf “Meldung abgeben“ beziehungsweise loggen Sie sich mit Klick auf "Login" ein, wenn Sie bereits einen elektronischen Postkasten eingerichtet haben.
  • Folgen Sie den Schritten im angezeigten Meldeformular. Falls Sie anonym bleiben möchten:
    • Geben Sie keine persönlichen Daten an, zum Beispiel Ihren Namen. Geben Sie auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, beispielsweise Ihr Verhältnis zu den Beteiligten.
    • Achten Sie auf die sichere Internetverbindung, dargestellt durch das Schloss-Symbol neben der Adresszeile.
    • Gehen Sie nach Möglichkeit direkt auf den Server, indem Sie von der Einführungsseite aus ein Lesezeichen beziehungsweise Bookmark setzen und dieses nutzen.
    • Nutzen Sie nach Möglichkeit kein technisches Gerät, zum Beispiel Rechner, Laptop oder Mobiltelefon, das Ihnen Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Insbesondere eine Intranetverbindung kann Ihre Anonymität gefährden.
  • Schicken Sie das Formular online ab.
  • Die BaFin prüft Ihre Meldung.

Per Post:

  • Beschreiben Sie die Verstöße in einem formlosen Anschreiben.
  • Senden Sie das Schreiben an die Hinweisgeberstelle der BaFin.
  • Die BaFin prüft Ihre Meldung.

Per Onlineformular:

  • Folgen Sie den Schritten im Onlineformular. Falls Sie anonym bleiben möchten:
    • Geben Sie keine persönlichen Daten an, zum Beispiel Ihren Namen. Geben Sie auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, beispielsweise Ihr Verhältnis zu den Beteiligten.
    • Achten Sie auf die sichere Internetverbindung, dargestellt durch das Schloss-Symbol neben der Adresszeile.
    • Gehen Sie nach Möglichkeit direkt auf den Server, indem Sie von der Einführungsseite aus ein Lesezeichen beziehungsweise Bookmark setzen und dieses nutzen.
    • Nutzen Sie nach Möglichkeit kein technisches Gerät, zum Beispiel Rechner, Laptop oder Mobiltelefon, das Ihnen Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Insbesondere eine Intranetverbindung kann Ihre Anonymität gefährden.
  • Schicken Sie das Formular online ab.
  • Die BaFin prüft Ihre Meldung.

Per Telefon:

  • Wählen Sie die Nummer der Hinweisgeberstelle der BaFin. 
  • Beschreiben Sie Ihr Anliegen.
  • Die BaFin prüft Ihre Meldung.

Persönlich:

  • Vereinbaren Sie telefonisch einen Gesprächstermin.
  • Suchen Sie die Hinweisgeberstelle der BaFin in Bonn auf und schildern Sie die Verstöße persönlich.
  • Die BaFin prüft Ihre Meldung.
     

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die BaFin gibt Ihnen in der Regel innerhalb von 3 Monaten, in besonders umfangreichen Fällen innerhalb von 6 Monaten, eine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand und teilt nach Abschluss des Verfahrens das Ergebnis mit, soweit dies mit gesetzlich vorgegebenen Verschwiegenheitspflichten vereinbar ist. (3 bis 6 Monate)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen. Wenn Sie Unterlagen haben, die Hinweise belegen, können Sie diese einreichen.

Online-Verfahren

  • Elektronisches Hinweisgebersystem der BaFin

    Das Business Keeper Monitoring System (BKMS) gibt Ihnen die Möglichkeit, der BaFin komplett anonym Hinweise zu schicken. Das BKMS gewährleistet hierbei, dass eine Rückverfolgung zur hinweisgebenden Person auch technisch ausgeschlossen ist.

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Stand:15.01.2025

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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