Trinkwasserversorgungsanlagen, Bäder und Badegewässer; Hygieneüberwachung

Die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes überwachen Trinkwasserversorgungsanlagen und Bäder in hygienischer Hinsicht.

Beschreibung

Nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes muss Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Für die Einhaltung dieser Anforderung ist der Betreiber der Trinkwasserversorgungsanlage zuständig. Er hat sein Trinkwasser mittels Probennahmen durch ein speziell dafür zugelassenes Labor zu überwachen. Zusätzlich werden Trinkwasserversorgungsanlagen durch die staatlichen Gesundheitsämter amtlich überwacht.

Für den Grundwasserschutz und damit den Schutz der Trinkwasserressource ist die Wasserwirtschaftsverwaltung zuständig.

Auch Schwimm- oder Badebeckenwasser sowie Schwimm- oder Badeteichwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen muss nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Der Betreiber eines Schwimm- oder Badebeckens bzw. eines Schwimm- oder Badeteichs ist dafür verantwortlich, dass die Wasserqualität den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dies stellt er insbesondere durch Probennahmen sicher. Daneben werden Schwimmbäder und Badeteichanlagen durch die Gesundheitsämter amtlich überwacht.

Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, eines Schwimm- oder Badebeckens oder eines Schwimm- oder Badeteichs hat die ihm obliegenden Wasseruntersuchungen auf eigene Kosten durchzuführen oder durchführen zu lassen. Er hat auch die Kosten (Gebühren und Auslagen) der Wasseruntersuchungen zu tragen, die das Gesundheitsamt durchführt oder durchführen lässt.

In Bayern wurden im Jahr 2024 an rund 290 Seen 374 EU-Badestellen ausgewiesen. Die Wasserqualität an diesen EU-Badestellen unterliegt der regelmäßigen Überwachung durch die Gesundheitsämter. In der Badesaison (15. Mai bis 15. September) werden dazu monatlich Wasserproben entnommen. Zusätzlich erfolgt eine Probe kurz vor der Badesaison.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)

  • Sicheres Kontaktformular für das Gesundheitsamt

    Sie können Ihr Anliegen (z. B. eine Nachricht, eine Anfrage, einen formlosen Antrag, eine Datei mit dem ausgefüllten Formular) verschlüsselt an die Behörden übermitteln.

  • Verschlüsselter Mailverkehr mit dem Gesundheitsamt

    Sie haben zwei Möglichkeiten:
    Sie senden uns eine unverschlüsselte Mail. Ihre Antwort erhalten Sie in einer verschlüsselten Nachricht. Der zuständige Mitarbeiter nennt Ihnen das zum Lesen erforderliche Passwort am Telefon.

    Besser: Sie registrieren sich vorab auf der Plattform REDDCRYPT. Dann teilen Sie uns in einer kurzen Mail an das Gesundheitsamt (g-amt@lra-toelz.de)  mit, dass Sie jetzt bei Reddcrypt registriert sind, gerne auch direkt aus dem System.
    (Angebot gilt für Anfragen an SG 61, SG 62, SG 63)

Weiterführende Links

Regionale Ergänzung (Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)

  • Badegewässer

    Einem Sprung ins Wasser steht nichts im Wege, die Qualität der Badeseen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ist einwandfrei. Aktuelle Untersuchungsergebnisse finden Sie auf der folgenden Übersichtsseite. Viel Spaß beim Baden!

Stand:21.02.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Sachgebiet 62 - Infektionsschutz, Hygiene und Umweltmedizin

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