Digitalfunk BOS; Beantragung eines Zugangs zur Testplattform Digitalfunk
Wenn Sie als Hersteller, Lieferant, Prüfstelle oder weitere Berechtigte Geräte oder Komponenten für den Digitalfunk auf einer Testplattform erproben wollen, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag stellen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- Hersteller,
- Lieferanten,
- Prüfstellen
-
sowie weitere Berechtigte, mit einem berechtigten Interesse an beispielsweise:
- Betriebsunterstützungen,
- Interoperabilitäts-Prüfungen,
- Herstellertests,
- Länder- oder Bundestests,
- Eigentests oder
- Netzreifeprüfungen
Verfahrensablauf
Den Zugang zur BDBOS-Testplattform müssen Sie im Online-Verfahren oder per Post oder E-Mail bei der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) beantragen.
Online-Verfahren
- Im Online-Verfahren wird Sie der Online-Antragsassistent Schritt für Schritt durch den Antragsprozess führen. Hierzu loggen Sie sich mit Ihrem Nutzernamen und Passwort über Ihr Organisationskonto ein.
- Füllen Sie den Antrag elektronisch aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Im Anschluss können Sie den Antrag online an die BDBOS übermitteln.
- Sollten Sie die Zugangsvoraussetzungen zur Testplattform erfüllen, erhalten Sie per E-Mail oder über das Postfach im Organisationskonto einen Nutzungsbescheid mit dem verbindlichen Testzeitraum.
Schriftliches Verfahren
- Gehen Sie auf die Internetseite der BDBOS und laden Sie den Antrag herunter.
- Drucken Sie den Antrag aus, füllen Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
- Anschließend senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder als Scan per E-Mail an die BDBOS.
- Die BDBOS prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei eventuellen Rückfragen bei Ihnen.
- Sollten Sie die Zugangsvoraussetzungen zur Testplattform erfüllen, erhalten Sie in der Regel, sofern Sie dem Online-Verfahren zustimmen, per E-Mail oder über das Postfach im Organisationskonto einen Nutzungsbescheid mit dem verbindlichen Testzeitraum.
- Sollten Sie dem Online-Verfahren nicht zustimmen, erhalten Sie den Nutzungsbescheid mit dem verbindlichen Testzeitraum per Post.
Fristen
Stellen Sie den Antrag mindestens 3 Wochen vor dem Wunsch-Nutzungszeitraum bei der BDBOS.
Bearbeitungsdauer
1 bis 2 Wochen
Stand:16.07.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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