IT-Sicherheitskennzeichen; Beantragung

Sie können für Ihre IT- Verbraucherprodukte das IT-Sicherheitskennzeichen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beantragen. Sie sichern damit zu, dass Ihre Produkte den Sicherheitsanforderungen des BSI entsprechen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung muss die Anforderungen der jeweiligen Produktkategorie erfüllen.
  • Sie haben die Konformität vor der Antragstellung geprüft.

Verfahrensablauf

Anträge zur Verwendung des IT-Sicherheitskennzeichens für Ihr Produkt oder Ihren Dienst können Sie online über das Bundesportal oder schriftlich per E-Mail und Post stellen.

IT-Sicherheitskennzeichen online beantragen:

  • Prüfen Sie Ihr Produkt zunächst auf Konformität mit den Sicherheitsanforderungen der jeweiligen Produktkategorie.
  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Laden Sie die für die jeweilige Produktkategorie erforderlichen und im Antrag benannten Unterlagen hoch.
  • Senden Sie den Antrag über das Bundesportal an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
  • Das BSI prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
  • Sobald alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie vom BSI eine Eingangsbestätigung.
  • Das BSI prüft Ihre Angaben und eingereichten Unterlagen auf Plausibilität.
  • Vor der Freigabe des IT-Sicherheitskennzeichens erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
  • Wenn Sie die Verwaltungsgebühr gezahlt haben, erteilt Ihnen das BSI die abschließende Freigabe des IT-Sicherheitskennzeichens in Form eines Bewilligungsbescheids.
  • Mit dem Bewilligungsbescheid wird die jeweilige Produktinformationsseite veröffentlicht und das individuelle IT-Sicherheitskennzeichen bereitgestellt.
  • Sollte das BSI bei der Antragsprüfung erwägen, die Erteilung des IT-Sicherheitskennzeichens abzulehnen, können Sie sich vor der Entscheidung hierzu äußern.

IT-Sicherheitskennzeichen per E-Mail und Post beantragen:

  • Prüfen Sie Ihr Produkt zunächst auf Konformität mit den Sicherheitsanforderungen der jeweiligen Produktkategorie.
  • Gehen Sie auf die Internetseite des BSI und laden Sie den Antrag auf Erteilung des IT-Sicherheitskennzeichens für Ihre Produktkategorie herunter.
  • Füllen Sie den Antrag am Computer vollständig aus und speichern Sie den Antrag ohne Unterschrift ab.
  • Senden Sie den Antrag mit den weiteren erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder De-Mail ab.
  • Drucken Sie die kompletten Antragsunterlagen ohne Produktbilder aus und unterschreiben Sie den Antrag.
  • Senden Sie den Antrag und die zugehörigen Unterlagen per Post an das BSI.
  • Die weiteren Schritte sind identisch mit dem Online-Verfahren.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kann abweichende Laufzeiten für einzelne Produktkategorien festgelegen. Nach diesem Zeitraum erlischt die Freigabeerklärung des BSI. Wird eine für die einschlägige Produktkategorie geltende IT-Sicherheitsvorgabe geändert oder für ungültig erklärt, müssen Sie Ihre Herstellererklärung mit einer gültigen Prüfgrundlage aktualisieren. Ansonsten erlischt die Freigabe nach einer Frist von 6 Wochen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit unterscheidet sich je nach Produktkategorie. Derzeit beträgt die Bearbeitungszeit 6 Wochen für Breitbandrouter und E-Mail-Dienste sowie 8 Wochen für Smarte Verbrauchergeräte. (6 bis 8 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Antrag für die jeweilige Produktkategorie
    • gegebenenfalls dort benannte weitere Anlagen
    • Produktbilder für die Veröffentlichung auf den Internetseiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
    • Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 6 Monate ist, oder einen anderen geeigneten Unternehmensnachweis

Formulare

Online-Verfahren

Kosten

  • Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhebt für die Antragsbearbeitung eine Verwaltungsgebühr.

Rechtsbehelf

  • Anhörung, wenn das BSI beabsichtigt, das IT-Sicherheitskennzeichen nicht zu erteilen
  • Widerspruch

Stand:03.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium des Innern und für Heimat

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.