Digitalfunk BOS; Meldung einer unwesentlichen Änderung von Endgeräten
Sie müssen Änderungen an einem bereits für den Digitalfunk BOS zertifizierten Endgerät unverzüglich an die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) melden.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie müssen Zugang zum geschützten Bereich im Webportal der BDBOS haben.
- Falls Ihr Firmensitz außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) liegt:
- Sie müssen eine empfangsbevollmächtigte Person mit Anschrift innerhalb der EU oder des EWR benennen.
Verfahrensablauf
Sie können unwesentliche Änderungen von Endgeräten online oder per Post mitteilen.
Unwesentliche Änderungen von Endgeräten online melden:
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Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein ELSTER-Organisationskonto.
- Die BDBOS prüft Ihre Angaben.
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Wenn Sie innerhalb einer Frist von 3 Monaten keine Mitteilung der BDBOS erhalten, gilt die Änderung als unwesentlich.
- Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung der BDBOS, wenn von Ihrer Seite Handlungsbedarf besteht und Sie zum Beispiel einen Antrag auf Änderungszertifizierung stellen müssten.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Unwesentliche Änderungen von Endgeräten postalisch oder per E-Mail melden:
- Laden Sie das Formular "Änderungszertifizierung von Endgeräten" auf der Internetseite der BDBOS herunter.
- Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie an die Zertifizierungsstelle der BDBOS.
- Die BDBOS prüft Ihre Angaben.
-
Wenn Sie innerhalb einer Frist von 3 Monaten keine Nachricht von der BDBOS erhalten, gilt die Änderung als unwesentlich.
- Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung der BDBOS, wenn von Ihrer Seite Handlungsbedarf besteht und Sie zum Beispiel einen Antrag auf Änderungszertifizierung stellen müssten.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Fristen
Fristtyp: Anzeigefrist
Unwesentliche Änderungen an einem für den Digitalfunk BOS zertifizierten Endgerät müssen Sie unverzüglich der BDBOS melden.
Fristtyp:
Dauer: 4
Bearbeitungsdauer
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. (3 bis 12 Wochen)
Online-Verfahren
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Unwesentliche Änderung bei Endgerät für den Digitalfunk BOS online anzeigen
Wenn Sie Endgeräte für den Digitalfunk BOS herstellen oder vertreiben, müssen Sie diese zertifizieren lassen. Die Zertifizierung erhalten Sie bei der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Werden zertifizierte Endgeräte nur unwesentlich geändert, ist dies der BDBOS anzuzeigen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Nach erfolglosem Widerspruch: Klage vor dem Verwaltungsgericht
Stand:16.07.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt