Endgeräte für den Digitalfunk BOS; Beantragung der Zertifizierung

Wenn Sie Endgeräte für den Digitalfunk BOS herstellen oder vertreiben, müssen Sie diese zertifizieren lassen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie müssen Zugang zum geschützten Bereich im Webportal der BDBOS haben.
  • Falls Ihr Firmensitz außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) liegt:
    • Sie müssen eine empfangsbevollmächtigte Person mit Anschrift innerhalb der EU oder des EWR angeben.

Verfahrensablauf

Sie können die Zertifizierung von Endgeräten online oder per Post beantragen.

  • Sie übergeben der BDBOS zwei Einzelstücke des zu zertifizierenden Endgeräts
    • samt Kundendokumentation
    • und der für den Betrieb notwendigen Einrichtungen und Nutzungsrechte.
  • Dieser Schritt entfällt, wenn Ihr Endgerät Bestandteil einer Funkleitstelle ist.

Zertifizierung von Endgeräten online beantragen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Hinweis: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein ELSTER-Organisationskonto. 
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Die BDBOS prüft Ihre Angaben und Unterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen.
  • Die BDBOS führt gegebenenfalls eine ergänzende Überprüfung durch.
  • Die BDBOS sendet Ihnen
    • das Zertifikat
    • oder einen Ablehnungsbescheid.
  • Die BDBOS sendet Ihnen den Gebührenbescheid.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Zertifizierung von Endgeräten per Post beantragen:

  • Laden Sie das Formular "Zertifizierung von Endgeräten" auf der Internetseite der BDBOS herunter.
  • Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie mit den erforderlichen Unterlagen an die BDBOS.
  • Die BDBOS prüft Ihre Angaben und Unterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen.
  • Die BDBOS führt gegebenenfalls eine ergänzende Überprüfung durch.
  • Die BDBOS sendet Ihnen
    • das Zertifikat
    • oder einen Ablehnungsbescheid.
  • Die BDBOS sendet Ihnen den Gebührenbescheid.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Besondere Hinweise

Für die Überprüfung der Endgeräte muss eine sachverständige Prüfstelle beauftragt werden. Die Sachkunde der Prüfstelle muss nachgewiesen sein.

Fristen

Sie müssen keine weiteren Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. (2 bis 6 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Antragsformular zur Zertifizierung
    • BOS-Prüfbericht
    • Anlage "Beantragte LM-END" für den Typ Ihres Endgerätes

Formulare

  • Formular, bayernweit: Anlagen zum Antrag auf Zertifizierung
    Hinweis

    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Zertifizierung eines Endgerätes
    Hinweis

    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Online-Verfahren

  • Endgerätezertifizierung für den Digitalfunk BOS online beantragen

    Wenn Sie Endgeräte für den Digitalfunk BOS herstellen oder vertreiben, müssen Sie diese zertifizieren lassen. Die Zertifizierung erhalten Sie bei der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Hier können Sie den Antrag online stellen.

Kosten

  • Überweisung/Zahlschein SEPA-Überweisung
    Gebühr: 334 EUR - 3.817,36 EUR

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • nach erfolglosem Widerspruch: Klage vor dem Verwaltungsgericht

Stand:03.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium des Innern und für Heimat

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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