Digitalfunk BOS; Beantragung der Zertifizierung von Endgeräten
Wenn Sie Endgeräte für den Digitalfunk BOS herstellen oder vertreiben, müssen Sie diese zertifizieren lassen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie müssen Zugang zum geschützten Bereich im Webportal der BDBOS haben.
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Falls Ihr Firmensitz außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) liegt:
- Sie müssen eine empfangsbevollmächtigte Person mit Anschrift innerhalb der EU oder des EWR angeben.
Verfahrensablauf
Sie können die Zertifizierung von Endgeräten online oder per Post beantragen.
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Sie übergeben der BDBOS zwei Einzelstücke des zu zertifizierenden Endgeräts
- samt Kundendokumentation
- und der für den Betrieb notwendigen Einrichtungen und Nutzungsrechte.
- Dieser Schritt entfällt, wenn Ihr Endgerät Bestandteil einer Funkleitstelle ist.
Zertifizierung von Endgeräten online beantragen:
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Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein ELSTER-Organisationskonto.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Die BDBOS prüft Ihre Angaben und Unterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen.
- Die BDBOS führt gegebenenfalls eine ergänzende Überprüfung durch.
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Die BDBOS sendet Ihnen
- das Zertifikat
- oder einen Ablehnungsbescheid.
- Die BDBOS sendet Ihnen den Gebührenbescheid.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Zertifizierung von Endgeräten per Post beantragen:
- Laden Sie das Formular "Zertifizierung von Endgeräten" auf der Internetseite der BDBOS herunter.
- Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie mit den erforderlichen Unterlagen an die BDBOS.
- Die BDBOS prüft Ihre Angaben und Unterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen.
- Die BDBOS führt gegebenenfalls eine ergänzende Überprüfung durch.
-
Die BDBOS sendet Ihnen
- das Zertifikat
- oder einen Ablehnungsbescheid.
- Die BDBOS sendet Ihnen den Gebührenbescheid.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Besondere Hinweise
Für die Überprüfung der Endgeräte muss eine sachverständige Prüfstelle beauftragt werden. Die Sachkunde der Prüfstelle muss nachgewiesen sein.
Fristen
Sie müssen keine weiteren Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. (2 bis 6 Wochen)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- nach erfolglosem Widerspruch: Klage vor dem Verwaltungsgericht
Stand:16.07.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt