Digitalfunk BOS; Beantragung einer Änderungszertifizierung für Endgeräte
Wenn Sie als Hersteller technische Änderungen an einem Endgerät vorgenommen haben, das bereits für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zertifiziert ist, muss die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen erneut geprüft werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie müssen Zugang zum geschützten Bereich im Webportal der BDBOS haben.
Falls Ihr Firmensitz außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums liegt:
- empfangsbevollmächtigte Person mit Anschrift innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums
Verfahrensablauf
Sie können die Änderungszertifizierung von Endgeräten online oder per Post beantragen.
- Sie übergeben der BDBOS zwei Einzelstücke des zu zertifizierenden Endgeräts.
- Dieser Schritt entfällt, wenn Ihr Endgerät Bestandteil einer Funkleitstelle ist.
Änderungszertifizierung von Endgeräten online beantragen:
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Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein ELSTER-Organisationskonto.
- Die BDBOS begutachtet Ihre Änderungen und nennt Ihnen den Prüfungsumfang.
- Sie beauftragen eine sachkundige Prüfstelle mit der Prüfung des Endgeräts nach den von der BDBOS festgelegten Kriterien.
-
Sie senden den BOS-Prüfbericht
- über die Upload-Funktion des Online-Antrags oder
- per Post
an die BDBOS.
-
Die BDBOS sendet Ihnen
- das Zertifikat oder
- einen Ablehnungsbescheid.
- Die BDBOS sendet Ihnen den Gebührenbescheid.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Änderungszertifizierung von Endgeräten auf dem Postweg beantragen:
- Laden Sie das Formular "Änderungszertifizierung von Endgeräten" auf der Internetseite der BDBOS herunter.
- Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie an die Zertifizierungsstelle der BDBOS.
- Die BDBOS begutachtet Ihre Änderungen und nennt Ihnen den Prüfungsumfang.
- Sie beauftragen eine sachkundige Prüfstelle mit der Prüfung des Endgeräts nach den von der BDBOS festgelegten Kriterien.
- Sie senden den BOS-Prüfbericht an die BDBOS.
-
Die BDBOS sendet Ihnen
- das Zertifikat oder
- einen Ablehnungsbescheid.
- Die BDBOS sendet Ihnen den Gebührenbescheid.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Besondere Hinweise
Für die Überprüfung der Endgeräte muss eine sachverständige Prüfstelle beauftragt werden. Die Sachkunde der Prüfstelle muss nachgewiesen sein.
Fristen
Für die Prüfung ist ein Termin auf der Testplattform der BDBOS mit der Prüfstelle notwendig, für den gesonderte Fristen gelten.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer wird vom Prüfungszyklus beeinflusst. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. (3 bis 12 Wochen)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Nach erfolglosem Widerspruch: Klage vor dem Verwaltungsgericht
Stand:16.07.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt