Immissionsschutz; Beratung durch zentrale Fachstellen

Die zentralen Fachstellen zur 13. und 17. BImSchV beraten und unterstützen andere Behörden bei Fachfragen zur Emissionsüberwachung, zu verfügbaren Techniken sowie bei Vor-Ort-Inspektionen in immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die zentralen Fachstellen werden z. B. auf Anfrage der primär zuständigen Behörden tätig.

Verfahrensablauf

Es genügt eine formlose Anfrage der primär zuständigen Behörden bei den Fachstellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Komplexität der Anfrage und der Auslastung der Fachstellen.

Stand:05.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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