Energieeffizienz; Beantragung eines Kredits mit Tilgungszuschuss für energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen

Wenn Sie in energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • kommunale Unternehmen
  • freiberuflich Tätige
  • Contractoren, die Maßnahmen zur Energieeffizienz durchführen

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie müssen kreditwürdig sein
  • Ihr Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben
  • das Einsparkonzept muss ein Energieberater erstellen, der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand“ zugelassen ist
  • die Kosten Ihrer Maßnahme dürfen sich ohne Förderung erst nach mindestens zwei Jahren durch die eingesparten Energiekosten refinanzieren
  • die geförderte Maßnahme muss in Deutschland umgesetzt und mindestens drei Jahre betrieben werden

Hinweis:
Wenn Ihr Unternehmen über ein nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügt, können Sie das Einsparkonzept auch selbst erstellten.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.

  • Sie brauchen zuerst einen Finanzierungspartner, über den Sie dann Ihren Antrag bei der KfW stellen. Finanzierungspartner kann eine Bank, Bausparkasse oder ein Finanzvermittler sein.
  • Wählen Sie Ihren Finanzierungspartner aus und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung. Wenn Sie einen Finanzierungspartner suchen, können Sie dafür die Online-Beratungsanfrage auf der Internetseite der KfW nutzen.
  • Im Beratungstermin überprüft Ihr Finanzierungspartner, ob Ihre geplante Maßnahme alle Voraussetzungen erfüllt und ob Sie kreditwürdig sind.
  • Sie füllen den Kreditantrag gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner aus. Ihr Finanzierungspartner informiert Sie, welche weiteren Formulare und Unterlagen Sie für Ihren Antrag brauchen.
  • Ihr Finanzierungspartner reicht den fertigen Kreditantrag bei der KfW ein. Die KfW prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Förderung.
  • Sie bekommen dann von Ihrem Finanzierungspartner Bescheid, ob Ihr Kredit mit Tilgungszuschuss bewilligt wird.
  • Schließen Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner ab und beginnen Sie mit der Maßnahme. Die KfW zahlt Ihnen den Kreditbetrag komplett aus.
  • Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie Ihrem Finanzierungspartner nachweisen,
    • dass Sie das Geld aus dem Kredit für die Maßnahme ausgegeben haben und
    • dass die Maßnahme technisch ihre Leistung erfüllt.
  • Diese Nachweise reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner ein.
  • Ihr Finanzierungspartner prüft und bestätigt Ihre Nachweise und leitet diese an die KfW weiter.
  • Wenn die KfW die Nachweise ebenfalls geprüft hat, bekommen Sie den Tilgungszuschuss als Gutschrift.

Fristen

  • Antragstellung:
    • bis zum 31.12.2022
    • vor Beginn der Maßnahme
  • Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen
  • Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 12 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredits

 

 

 

 

Bearbeitungsdauer

  • Bearbeitung des Antrags: 1 bis 3 Monate

Hinweis:
Sie können mit der Maßnahme erst beginnen, wenn Sie einen Bescheid über die Bewilligung bekommen haben.
Wenn Sie dennoch früher beginnen wollen, dann können Sie einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen. Sie müssen aber warten, ob dieser Antrag genehmigt wird, bevor Sie mit Ihrer Maßnahme beginnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Einsparkonzept
    • bei Contractingvorhaben: Bestätigung zum Contractingvorhaben
    • bei KMU-Förderungen: Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU-Definition
    • bei „De-minimis“–Förderungen: „De-minimis“-Erklärung

    Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

    • Bestätigung nach Durchführung der Investitionsmaßnahme

  • Formulare auf der Internetseite der KfW (unter Formulare und Downloads)

Formulare

  • Formular, bayernweit: Muster Statistisches Beiblatt
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie unterschreiben und persönlich bei der zuständigen Stelle einreichen.

Kosten

    • keine

Stand:31.01.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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