Radioaktive Abfälle; Ablieferung

Alle auf dem Gebiet des Freistaates Bayern anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus Forschung, Medizin und Industrie sind abzuliefern.

Beschreibung

Voraussetzungen

Der Abfallverursacher verfügt über eine Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV bis 2018) bzw. Strahlenschutzgesetz (StrlSchG ab 2019).

Für die Entsorgung radioaktiver Abfälle über die Landessammelstelle Bayern müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden (siehe "Annahmebedingungen" unter "Weiterführende Links").

Verfahrensablauf

Die Ablieferung der radioaktiven Abfälle ist vom Ablieferer bei der Landessammelstelle Bayern schriftlich durch den Antrag und Begleitschein und dem Formular für die stoffliche Beschreibung des Abfalls zu beantragen. Beide Formulare sind für jeden Abfallbehälter als Original vollständig ausgefüllt und unterschrieben der Landessammelstelle Bayern zu zusenden.

Anhand dieser Unterlagen prüft die Landessammelstelle Bayern, ob die Voraussetzungen für die Annahme der radioaktiven Abfälle vorliegen und teilt dem Ablieferer den Ablieferungs- bzw. den Abholtermin sowie Einzelheiten der Ablieferung mit.

Kann die Landessammelstelle Bayern beantragte radioaktive Abfälle nicht annehmen, unterrichtet sie den Antragsteller und gibt nach Möglichkeit Auskunft über andere Entsorgungswege.

Bei dem Transport radioaktiver Abfälle sind die hierfür maßgeblichen Rechtsvorschriften, insbesondere die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) zu beachten. Für die Anlieferung radioaktiver Abfälle zur Landessammelstelle Bayern wird ein Abholdienst angeboten.

Erforderliche Unterlagen

  • Umgangsgenehmigung des Abfallverursachers

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag und Begleitschein zur Ablieferung radioaktiver Abfälle zur Einlagerung bei der Landessammelstelle Bayern für radioaktive Abfälle
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Formblatt für die stoffliche Beschreibung des Abfalls zum Antrag und Begleitschein
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Formblatt zur Euratom-Erklärung zum Antrag und Begleitschein
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Die Abrechnung erfolgt nach gültiger Preisliste bzw. entsprechendem Angebot.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:20.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.