Radioaktive Stoffe; Mitteilung über den Bestand

Betriebe, Firmen oder Einrichtungen, die mit sonstigen radioaktiven Stoffen umgehen, müssen über den Bestand Buch führen und diesen an die zuständige Behörde melden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie sind Inhaber einer Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach dem Strahlenschutzgesetz.

Verfahrensablauf

Die Meldung zum Bestand von radioaktiven Stoffen ist beim LfU einzureichen.

Die Mitteilung kann formlos per Post und/oder E-Mail oder elektronisch über den Assistent zur Mitteilung über den Bestand an radioaktiven Stoffen übermittelt werden (siehe unter "Online-Verfahren"). 

Das LfU prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und fordert gegebenenfalls Nachreichungen fehlender Unterlagen binnen angemessener Fristen.

Die Meldung soll dem folgenden Schema folgen:

  • Bestand zu Beginn des Berichtszeitraums,
  • Erwerb und Abgabe für den Berichtszeitraum, und
  • Bestand am Ende des Berichtszeitraums.

Die Angaben sind jeweils aufgeschlüsselt nach Radionukliden zu erstatten, wobei für den Erwerb und die Abgabe offener radioaktiver Stoffe monateweise zusammengefasst werden kann.

Der Bestand am Beginn des Berichtszeitraums ist einschließlich radioaktiver Abfälle vorzulegen.

Die Abgabe umfasst Angaben zum weiteren Verbleib (Weitergabe an Dritte zur weiteren Verwendung, Anwendung am Menschen, Abgabe als radioaktiver Abfall, Abgabe nach Freigabe, Abgabe als inaktiver Abfall gem. Entsorgungsanweisung, Abgabe über Luft- und/oder Wasserweg). Unabhängig von der Abgabe radioaktiver Stoffe sind Angaben zu Abluft- bzw. Abwassermengen in jeden Fall erforderlich, falls technische Anlagen, in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird, im Einsatz sind.

In der Regel kann die Abwassermenge mit der in einem Jahr bezogenen Frischwassermenge gleichgesetzt werden. 

Aktivitätsangaben müssen in den Meldungen klar ersichtlich sein, alleinige Angaben über Packungsgrößen etc. sind nicht ausreichend.

Die Meldung ist durch Unterschrift des Strahlenschutzbeauftragten zu bestätigen.

Fristen

Die Mitteilung über den Bestand an sonstigen radioaktiven Stoffen ist dem LfU innerhalb eines Monats am Ende des Kalenderjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres mitzuteilen.

Erforderliche Unterlagen

  • Folgende Unterlagen sind einzureichen:

    • Strahler-Zertifikat
    • Antrag und Begleitschein sowie Begleitblatt der Landessammelstelle Bayern

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Formloser Antrag (ohne Unterschrift)
    Hinweis

    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Online-Verfahren

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

keiner

Weiterführende Links

Stand:14.10.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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