Verfahrensablauf
Die Meldung zum Bestand von radioaktiven Stoffen ist beim LfU einzureichen.
Die Mitteilung kann formlos per Post und/oder E-Mail oder elektronisch über den Assistent zur Mitteilung über den Bestand an radioaktiven Stoffen übermittelt werden (siehe unter "Online-Verfahren").
Das LfU prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und fordert gegebenenfalls Nachreichungen fehlender Unterlagen binnen angemessener Fristen.
Die Meldung soll dem folgenden Schema folgen:
- Bestand zu Beginn des Berichtszeitraums,
- Erwerb und Abgabe für den Berichtszeitraum, und
- Bestand am Ende des Berichtszeitraums.
Die Angaben sind jeweils aufgeschlüsselt nach Radionukliden zu erstatten, wobei für den Erwerb und die Abgabe offener radioaktiver Stoffe monateweise zusammengefasst werden kann.
Der Bestand am Beginn des Berichtszeitraums ist einschließlich radioaktiver Abfälle vorzulegen.
Die Abgabe umfasst Angaben zum weiteren Verbleib (Weitergabe an Dritte zur weiteren Verwendung, Anwendung am Menschen, Abgabe als radioaktiver Abfall, Abgabe nach Freigabe, Abgabe als inaktiver Abfall gem. Entsorgungsanweisung, Abgabe über Luft- und/oder Wasserweg). Unabhängig von der Abgabe radioaktiver Stoffe sind Angaben zu Abluft- bzw. Abwassermengen in jeden Fall erforderlich, falls technische Anlagen, in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird, im Einsatz sind.
In der Regel kann die Abwassermenge mit der in einem Jahr bezogenen Frischwassermenge gleichgesetzt werden.
Aktivitätsangaben müssen in den Meldungen klar ersichtlich sein, alleinige Angaben über Packungsgrößen etc. sind nicht ausreichend.
Die Meldung ist durch Unterschrift des Strahlenschutzbeauftragten zu bestätigen.